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Justiz & RechtDonnerstag, 18. Juni 2026

74 Peitschenhiebe und Berufsverbot für iranische Sängerin nach Online-Konzert

Ein Strafgericht in der Provinz Qom verurteilte Parastoo Ahmadi wegen eines Auftritts ohne Kopftuch; Menschenrechtler werten das Urteil als Beleg für anhaltende Repression.

Ein iranisches Strafgericht hat die Sängerin Parastoo Ahmadi zu 74 Peitschenhieben, einem zweijährigen Ausreiseverbot und einem zweijährigen Verbot künstlerischer Tätigkeit verurteilt. Dieselbe Sanktion wurde gegen acht Mitglieder ihres Produktionsteams verhängt. Auslöser war ein im Dezember 2024 live auf YouTube übertragenes Konzert, bei dem die 29-Jährige ohne das vorgeschriebene Kopftuch und in einem schulterfreien Kleid das patriotische Lied „Az Khoone Javanane Vatan“ vortrug. Das Video erreichte binnen kurzer Zeit mehrere Millionen Aufrufe.

Nach Darstellung der Justizbehörden der Provinz Qom, die als religiöses Zentrum des Landes gilt, verletzte die Darbietung die öffentliche Sittlichkeit durch die Produktion und Verbreitung „vulgärer und unmoralischer Inhalte“ im Internet. Die iranische Rechtsordnung untersagt Frauen seit der Islamischen Revolution 1979 Solo-Gesang vor gemischtem Publikum und schreibt das Tragen des Hidschab in der Öffentlichkeit vor. Das Urteil erging, ohne dass staatliche Nachrichtenagenturen es bislang offiziell veröffentlichten – nach Einschätzung von Beobachtern möglicherweise, um Protestreaktionen zu dämpfen.

Internationale Menschenrechtsorganisationen und Juristen kritisierten die Entscheidung scharf. Der in den USA ansässige Anwalt Moein Khazaeli erklärte, dass weder das Singen noch die Produktion musikalischer Werke durch Frauen nach iranischem Strafrecht kriminalisiert seien; die Auspeitschung stelle zudem nach internationalen Standards eine Form der Folter dar. Bahar Ghandehari vom Center for Human Rights in Iran bezeichnete das Urteil als Beleg dafür, dass sich die Menschenrechtslage im Land trotz diplomatischer Bemühungen Teherans um ein verbessertes Image nicht verändert habe. Auch die iranisch-britische Schauspielerin Nazanin Boniadi sah darin ein Zeichen fortbestehender Repression.

Der Fall reiht sich in eine anhaltende gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Kopftuchpflicht ein. Seit den Massenprotesten nach dem Tod von Mahsa Amini im Jahr 2022, die von der Sittenpolizei wegen eines angeblich locker getragenen Hidschab festgenommen worden war, verzichten viele Iranerinnen im Alltag offen auf das Kopftuch. Beobachter in Teheran berichten, dass die Behörden die Vorschriften seit Anfang 2025 kaum noch durchsetzen. Das nun ergangene Urteil zeigt jedoch, dass die Justiz bei öffentlichkeitswirksamen Verstößen weiterhin mit Härte reagiert.

Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Der Ausgang des Verfahrens wird von Menschenrechtsgruppen mit Aufmerksamkeit verfolgt, da er als Indikator für den künftigen Umgang der iranischen Justiz mit künstlerischem Ausdruck und zivilem Ungehorsam gilt.

Divergenz — wer erzählt sie wie
0%Niedrig
3 Blöcke · Positionen von −0.80 bis −0.70
KritischWohlwollend
ALMISRLAT
Abweichung zwischen Presseblöcken
Arabische Levante-Maghreb-Presse−0.70critical
Israelische Presse−0.80critical
Lateinamerikanische Presse−0.80critical
Arabische Levante-Maghreb-Presse−0.70

Der Fall der jungen Sängerin Parastoo Ahmadi, die zu 74 Peitschenhieben und einem zweijährigen künstlerischen Verbot verurteilt wurde, weil sie ohne Hidschab auf YouTube auftrat, hat die Aufmerksamkeit erneut auf die Einschränkungen für Frauen im Iran gelenkt. Ihr Auftritt wurde als direkte Herausforderung des Verbots von weiblichem Sologesang und der Hidschab-Pflicht gesehen und machte sie in den sozialen Medien zu einem Symbol des Widerstands.

EmpörungAlarm
Israelische Presse−0.80

Das iranische Regime hat die Sängerin Parastoo Ahmadi und acht Mitangeklagte zu 74 Peitschenhieben, einem zweijährigen Reiseverbot und einem Verbot künstlerischer Tätigkeit verurteilt, weil sie obszöne und unmoralische Inhalte verbreitet hätten. Das Urteil eines Gerichts in Qom ist ein weiterer Beleg für die systematische Unterdrückung von Frauen und Künstlern durch die Islamische Republik.

EmpörungAlarmPaternalismus
Lateinamerikanische Presse−0.80

Die iranische Sängerin Parastoo Ahmadi wurde zu 74 Peitschenhieben und einem zweijährigen Auftrittsverbot verurteilt, weil sie ein virtuelles Konzert ohne Schleier gab – ein Urteil, das international Empörung auslöste und die eskalierende Unterdrückung von Frauen und Dissidenten im Iran verdeutlicht. Der Fall ereignet sich vor dem Hintergrund anhaltender Proteste, bei denen das Regime immer härtere Strafen gegen kritische Stimmen verhängt.

EmpörungAlarmOpferrolle
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Donnerstag, 18. Juni 2026

74 Peitschenhiebe und Berufsverbot für iranische Sängerin nach Online-Konzert

Ein Strafgericht in der Provinz Qom verurteilte Parastoo Ahmadi wegen eines Auftritts ohne Kopftuch; Menschenrechtler werten das Urteil als Beleg für anhaltende Repression.

Ein iranisches Strafgericht hat die Sängerin Parastoo Ahmadi zu 74 Peitschenhieben, einem zweijährigen Ausreiseverbot und einem zweijährigen Verbot künstlerischer Tätigkeit verurteilt. Dieselbe Sanktion wurde gegen acht Mitglieder ihres Produktionsteams verhängt. Auslöser war ein im Dezember 2024 live auf YouTube übertragenes Konzert, bei dem die 29-Jährige ohne das vorgeschriebene Kopftuch und in einem schulterfreien Kleid das patriotische Lied „Az Khoone Javanane Vatan“ vortrug. Das Video erreichte binnen kurzer Zeit mehrere Millionen Aufrufe.

Nach Darstellung der Justizbehörden der Provinz Qom, die als religiöses Zentrum des Landes gilt, verletzte die Darbietung die öffentliche Sittlichkeit durch die Produktion und Verbreitung „vulgärer und unmoralischer Inhalte“ im Internet. Die iranische Rechtsordnung untersagt Frauen seit der Islamischen Revolution 1979 Solo-Gesang vor gemischtem Publikum und schreibt das Tragen des Hidschab in der Öffentlichkeit vor. Das Urteil erging, ohne dass staatliche Nachrichtenagenturen es bislang offiziell veröffentlichten – nach Einschätzung von Beobachtern möglicherweise, um Protestreaktionen zu dämpfen.

Internationale Menschenrechtsorganisationen und Juristen kritisierten die Entscheidung scharf. Der in den USA ansässige Anwalt Moein Khazaeli erklärte, dass weder das Singen noch die Produktion musikalischer Werke durch Frauen nach iranischem Strafrecht kriminalisiert seien; die Auspeitschung stelle zudem nach internationalen Standards eine Form der Folter dar. Bahar Ghandehari vom Center for Human Rights in Iran bezeichnete das Urteil als Beleg dafür, dass sich die Menschenrechtslage im Land trotz diplomatischer Bemühungen Teherans um ein verbessertes Image nicht verändert habe. Auch die iranisch-britische Schauspielerin Nazanin Boniadi sah darin ein Zeichen fortbestehender Repression.

Der Fall reiht sich in eine anhaltende gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Kopftuchpflicht ein. Seit den Massenprotesten nach dem Tod von Mahsa Amini im Jahr 2022, die von der Sittenpolizei wegen eines angeblich locker getragenen Hidschab festgenommen worden war, verzichten viele Iranerinnen im Alltag offen auf das Kopftuch. Beobachter in Teheran berichten, dass die Behörden die Vorschriften seit Anfang 2025 kaum noch durchsetzen. Das nun ergangene Urteil zeigt jedoch, dass die Justiz bei öffentlichkeitswirksamen Verstößen weiterhin mit Härte reagiert.

Gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Der Ausgang des Verfahrens wird von Menschenrechtsgruppen mit Aufmerksamkeit verfolgt, da er als Indikator für den künftigen Umgang der iranischen Justiz mit künstlerischem Ausdruck und zivilem Ungehorsam gilt.

Divergenz — wer erzählt sie wie
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Israelische Presse−0.80critical
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Der Fall der jungen Sängerin Parastoo Ahmadi, die zu 74 Peitschenhieben und einem zweijährigen künstlerischen Verbot verurteilt wurde, weil sie ohne Hidschab auf YouTube auftrat, hat die Aufmerksamkeit erneut auf die Einschränkungen für Frauen im Iran gelenkt. Ihr Auftritt wurde als direkte Herausforderung des Verbots von weiblichem Sologesang und der Hidschab-Pflicht gesehen und machte sie in den sozialen Medien zu einem Symbol des Widerstands.

EmpörungAlarm
Israelische Presse−0.80

Das iranische Regime hat die Sängerin Parastoo Ahmadi und acht Mitangeklagte zu 74 Peitschenhieben, einem zweijährigen Reiseverbot und einem Verbot künstlerischer Tätigkeit verurteilt, weil sie obszöne und unmoralische Inhalte verbreitet hätten. Das Urteil eines Gerichts in Qom ist ein weiterer Beleg für die systematische Unterdrückung von Frauen und Künstlern durch die Islamische Republik.

EmpörungAlarmPaternalismus
Lateinamerikanische Presse−0.80

Die iranische Sängerin Parastoo Ahmadi wurde zu 74 Peitschenhieben und einem zweijährigen Auftrittsverbot verurteilt, weil sie ein virtuelles Konzert ohne Schleier gab – ein Urteil, das international Empörung auslöste und die eskalierende Unterdrückung von Frauen und Dissidenten im Iran verdeutlicht. Der Fall ereignet sich vor dem Hintergrund anhaltender Proteste, bei denen das Regime immer härtere Strafen gegen kritische Stimmen verhängt.

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