
Brite verbarg tote Mutter fast drei Jahre in Gefriertruhe – Haftstrafe wegen Betrugs
Ein walisisches Gericht verurteilte Christopher Phillips zu zwei Jahren und vier Monaten Haft, weil er den Leichnam seiner Mutter einfror und weiterhin ihre Sozialleistungen in Höhe von rund 78.000 Pfund bezog.
Das Merthyr Tydfil Crown Court in Wales hat den 60-jährigen Christopher Phillips am Montag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, den Leichnam seiner im März 2023 verstorbenen Mutter Sylvia Phillips über fast drei Jahre in einer Gefriertruhe im Wohnzimmer des gemeinsamen Hauses in Porthcawl aufbewahrt zu haben. Zudem räumte er ein, in dieser Zeit unrechtmäßig staatliche Pensions- und Sozialleistungen in Höhe von insgesamt 78.190,92 Pfund (rund 90.000 Euro) bezogen zu haben, indem er den Tod der 89-Jährigen nicht meldete.
Nach den Feststellungen des Gerichts erwarb Phillips zwei Tage nach dem Tod seiner Mutter einen Tiefkühlschrank und lagerte den Körper darin. Die Leiche wurde im Februar von Polizeibeamten entdeckt, die eine vom Hausarzt veranlasste Wohlfahrtskontrolle durchführten. Zuvor hatte Phillips gegenüber Nachbarn angegeben, seine Mutter leide an Agoraphobie, und den Ärzten den Zugang zu ihr wiederholt verweigert. Gegenüber der Polizei behauptete er zunächst, sie halte sich bei Verwandten in London auf. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten die Leiche, umhüllt von einer Leopardenmuster-Decke, umgeben von Rosen und einer Geburtstagskarte, die mit „Für Mama, von Christopher und Tina“ – dem Namen des Familienhundes – unterzeichnet war.
Die Verteidigung führte aus, Phillips sei von seiner Mutter im Alter von zwei Jahren adoptiert worden, habe sie seit 2008 gepflegt und 2022 seine Arbeit aufgegeben, um sie ganztägig zu betreuen. Er habe ihren Tod nicht akzeptieren können und in „extremer Trauer“ eine Scheinrealität aufrechterhalten, in der sie noch lebte. Er schlief demnach im selben Raum wie die Truhe und sprach mit der Verstorbenen über Fernsehsendungen und Pferderennen. Die vorsitzende Richterin Tracey Lloyd-Clarke, Recorder of Cardiff, würdigte diese Umstände, betonte jedoch, Phillips habe den Tod „bewusst verschleiert“ und durch falsche Angaben gegenüber Behörden, dem Gesundheitsdienst und der Polizei systematisch den Eindruck erweckt, seine Mutter sei am Leben, um finanzielle Vorteile zu erlangen.
Die Todesursache von Sylvia Phillips konnte auch durch eine Obduktion nicht geklärt werden; Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nicht vor. Der Fall war aufgeflogen, nachdem die Hausarztpraxis Verdacht geschöpft hatte, weil die zuvor regelmäßig behandelte Patientin seit September 2022 nicht mehr persönlich vorstellig geworden war. Mit der Verurteilung ist das Verfahren abgeschlossen; weitergehende rechtliche Schritte wurden nicht bekannt gegeben.
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Das Urteil ist gerecht und notwendig: Die Straftat ist ein Vertrauensmissbrauch und eine Verletzung der kindlichen Pflicht. Der Täter handelte mit Vorsatz und Täuschung.
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