
Gauhati High Court verweigert Khera Kaution: Neues Kapitel im indischen Politdrama
Die juristische Auseinandersetzung um den Kongressführer Pawan Khera hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Der Gauhati High Court lehnte am Freitag seinen Antrag auf vorbeugende Haftverschonung ab – eine Entscheidung, die den Druck auf den Oppositionspolitiker weiter erhöht. Khera war auf Betreiben von Riniki Bhuyan Sharma, der Ehefrau des Assam-Ministerpräsidenten Himanta Biswa Sharma, angezeigt worden. Die Anklage lautet auf Verleumdung, Urkundenfälschung und kriminelle Verschwörung. Aus Sicht der Staatsregierung in Dispur handelt es sich um keine bloße politische Stichelei, sondern um ernste Vorwürfe, die eine Strafverfolgung rechtfertigen.
Der Fall hat seine Wurzeln in einer Pressekonferenz Anfang April, auf der Khera behauptete, Riniki Bhuyan Sharma besitze mehrere Pässe sowie nicht deklarierte Auslandsimmobilien. Diese Angaben, so legte er nahe, seien im Wahlversprechen des Ministerpräsidenten für die Parlamentswahlen im April nicht offengelegt worden. Das Lager der Regierungspartei BJP wies die Vorwürfe umgehend als haltlos zurück. Quellen aus dem indischen Außenministerium ließen nun verlauten, die von Khera präsentierten Passdokumente seien gefälscht. Frau Sharma besitze keine ausländische Staatsbürgerschaft. Beobachter in Neu Delhi werten diese Informationen als schweren Rückschlag für die Glaubwürdigkeit des Kongressführers.
Parallel dazu hatte der Oberste Gerichtshof Indiens bereits Tage zuvor einen Antrag auf Transithaftverschonung abgewiesen und Khera angewiesen, sich vor den zuständigen Gerichten in Assam zu verantworten. Dabei stellte das höchste Gericht klar, dass weder es selbst noch der High Court von Telangana in das Verfahren eingreifen würden. Diese Klarstellung entzieht Khera die Möglichkeit, durch einen Wechsel des Gerichtsstands Zeit zu gewinnen. Für die BJP ergab sich daraus willkommene Munition, um die Kongresspartei der Verleumdungskampagne gegen politische Gegner zu bezichtigen.
Aus Sicht der Opposition in Assam und auf nationaler Ebene bleibt der Fall ein Symbol für die zunehmende Verrechtlichung politischer Auseinandersetzungen in Indien. Kheras Anwälte hatten stets betont, es handle sich um eine politisch motivierte Anzeige, die letztlich der Einschüchterung von Kritikern diene. Die Strafkammer des Gauhati High Court folgte dieser Argumentation nicht. Was nun folgt, könnte die politische Landschaft vor den anstehenden Nachwahlen beeinflussen: Sollte Khera seine Haftverschonung nicht auf anderem Wege erwirken, droht ihm die Festnahme. Für die deutsche und schweizerische Indienbeobachtung – etwa in den diplomatischen Vertretungen in Berlin, Wien und Bern – ist der Fall ein weiteres Indiz für die Polarisierung des Rechtsstaats, die weit über regionale Grenzen hinauswirkt.
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