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Ausgabe von 20:00 CETSonntag, 9. August 2026
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Mittwoch, 22. April 2026

Italiens Wettbewerbshüter nehmen Booking.com ins Visier: Verdacht auf irreführende Hotelbewertungen

Die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) hat eine formelle Untersuchung gegen die Buchungsplattform Booking.com eingeleitet. Aus Sicht der Behörde in Rom besteht der Verdacht auf unlautere Geschäftspraktiken, die das Wettbewerbsumfeld verzerren und Verbraucher in die Irre führen könnten. Konkret richtet sich der Fokus auf die Programme „Partner Preferiti“ und „Partner Preferiti Plus“, mit denen ausgewählte Unterkünfte durch bessere Platzierung in den Suchergebnissen und auffälligere grafische Hervorhebungen beworben werden.

Laut den römischen Ermittlern suggeriert Booking.com, die Auswahl für diese Programme basiere ausschließlich auf Servicequalität und Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Zugangskriterien gewährleisteten diese Eigenschaften jedoch nicht zwingend, weshalb der Vorwurf im Raum steht, die privilegierte Positionierung könne stattdessen von der Höhe der an Booking gezahlten Provisionen abhängen. Dies würde eine intransparente und potenziell täuschende Rangordnung bedeuten, die den Grundsätzen eines lauteren Wettbewerbs widerspräche.

Aus einer gesamteuropäischen Perspektive, insbesondere aus Brüssel, wird diese Untersuchung als Teil eines größeren Trends gesehen, die Marktmacht globaler Digitalplattformen zu hinterfragen und ihre Geschäftspraktiken auf Vereinbarkeit mit dem Verbraucherschutz zu prüfen. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist der Fall von unmittelbarer Relevanz, da Booking.com auf diesen Märkten eine dominante Stellung einnimmt und italienische Reiseziele für deutschsprachige Touristen von herausragender Bedeutung sind. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, könnte dies auch die Debatte über mehr Transparenz in den Heimmärkten befeuern.

Booking.com hat sich kooperativ gezeigt und eine umfassende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Behörden signalisiert. Die niederländische Plattform betont, stets die Verbraucherschutzbestimmungen eingehalten zu haben. Analytiker beobachten jedoch, dass ein negativer Bescheid der AGCM nicht nur zu hohen Geldbußen führen, sondern auch einen Präzedenzfall für ähnliche Verfahren in anderen EU-Ländern schaffen könnte. Die Entwicklung unterstreicht den wachsenden regulatorischen Druck auf Tech-Giganten und markiert einen weiteren Schritt hin zu einer möglichen Neuordnung der Spielregeln im digitalen Buchungsmarkt.

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Italiens Wettbewerbshüter nehmen Booking.com ins Visier: Verdacht auf irreführende Hotelbewertungen

Die italienische Wettbewerbsbehörde (AGCM) hat eine formelle Untersuchung gegen die Buchungsplattform Booking.com eingeleitet. Aus Sicht der Behörde in Rom besteht der Verdacht auf unlautere Geschäftspraktiken, die das Wettbewerbsumfeld verzerren und Verbraucher in die Irre führen könnten. Konkret richtet sich der Fokus auf die Programme „Partner Preferiti“ und „Partner Preferiti Plus“, mit denen ausgewählte Unterkünfte durch bessere Platzierung in den Suchergebnissen und auffälligere grafische Hervorhebungen beworben werden.

Laut den römischen Ermittlern suggeriert Booking.com, die Auswahl für diese Programme basiere ausschließlich auf Servicequalität und Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Zugangskriterien gewährleisteten diese Eigenschaften jedoch nicht zwingend, weshalb der Vorwurf im Raum steht, die privilegierte Positionierung könne stattdessen von der Höhe der an Booking gezahlten Provisionen abhängen. Dies würde eine intransparente und potenziell täuschende Rangordnung bedeuten, die den Grundsätzen eines lauteren Wettbewerbs widerspräche.

Aus einer gesamteuropäischen Perspektive, insbesondere aus Brüssel, wird diese Untersuchung als Teil eines größeren Trends gesehen, die Marktmacht globaler Digitalplattformen zu hinterfragen und ihre Geschäftspraktiken auf Vereinbarkeit mit dem Verbraucherschutz zu prüfen. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist der Fall von unmittelbarer Relevanz, da Booking.com auf diesen Märkten eine dominante Stellung einnimmt und italienische Reiseziele für deutschsprachige Touristen von herausragender Bedeutung sind. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, könnte dies auch die Debatte über mehr Transparenz in den Heimmärkten befeuern.

Booking.com hat sich kooperativ gezeigt und eine umfassende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Behörden signalisiert. Die niederländische Plattform betont, stets die Verbraucherschutzbestimmungen eingehalten zu haben. Analytiker beobachten jedoch, dass ein negativer Bescheid der AGCM nicht nur zu hohen Geldbußen führen, sondern auch einen Präzedenzfall für ähnliche Verfahren in anderen EU-Ländern schaffen könnte. Die Entwicklung unterstreicht den wachsenden regulatorischen Druck auf Tech-Giganten und markiert einen weiteren Schritt hin zu einer möglichen Neuordnung der Spielregeln im digitalen Buchungsmarkt.

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