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Wirtschaft & MärkteDonnerstag, 11. Juni 2026

Mexiko verhängt Rekordstrafe von 500 Millionen Pesos gegen Einkaufszentren-Betreiber wegen Corona-Kartells

Die mexikanische Wettbewerbsbehörde CNA hat eine historische Geldbuße von über 500 Millionen mexikanischen Pesos (rund 23 Millionen Euro) gegen sieben große Entwickler und Betreiber von Einkaufszentren verhängt. Darunter befinden sich bekannte Namen wie Danhos, GICSA, Liverpool, Acosta Verde, Chedraui, DMI und ARYBA. Der Vorwurf: Während der COVID-19-Pandemie sollen die Unternehmen illegale Absprachen getroffen haben, um Rabatte für Mieter zu koordinieren und so den Wettbewerb auszuschalten. Laut der Behörde entstand dadurch ein Schaden von rund 404 Millionen Pesos.

Die Sanktionen richten sich nicht nur gegen die Unternehmen, sondern auch gegen die Branchenvereinigung ADI (Asociación de Desarrolladores Inmobiliarios) sowie gegen einzelne Führungskräfte. Die ADI verteidigt sich mit dem Argument, die koordinierten Maßnahmen hätten in der akuten Notlage der Pandemie den Mietern helfen sollen. Aus Sicht der Kartellwächter hingegen überschritten die Absprachen klare rechtliche Grenzen: Statt individueller Lösungen hätten die Konzerne systematisch Rabatte gedeckelt und so den Markt manipuliert.

Die Entscheidung der CNA sendet ein starkes Signal weit über Mexiko hinaus. In Deutschland, Österreich und der Schweiz beobachten Wettbewerbshüter ähnliche Fälle mit Argusaugen. Während der Pandemie hatten auch hierzulande Vermieter und Mieter oft bilateral über Mietnachlässe verhandelt – eine Praxis, die grundsätzlich zulässig ist. Die mexikanischen Vorgänge zeigen jedoch, wo die Grenze zur illegalen Absprache überschritten wird. Branchenverbände in Europa sollten dies als Warnung verstehen, dass selbst gut gemeinte Koordinationen kartellrechtlich problematisch sein können.

Die betroffenen Unternehmen haben angekündigt, gegen die Strafen rechtlich vorzugehen. Der Fall wird voraussichtlich mehrere Instanzen durchlaufen und könnte wegweisend für die Beurteilung von Pandemie-bedingten Absprachen sein. Aus mexikanischer Perspektive ist die Geldbuße ein klares Bekenntnis zur Wettbewerbsordnung – auch in Krisenzeiten. Für internationale Investoren in mexikanische Immobilienprojekte bedeutet dies eine erhöhte Compliance-Risiko, das künftig stärker in die Due-Diligence-Prüfungen einfließen sollte.

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Donnerstag, 11. Juni 2026

Mexiko verhängt Rekordstrafe von 500 Millionen Pesos gegen Einkaufszentren-Betreiber wegen Corona-Kartells

Die mexikanische Wettbewerbsbehörde CNA hat eine historische Geldbuße von über 500 Millionen mexikanischen Pesos (rund 23 Millionen Euro) gegen sieben große Entwickler und Betreiber von Einkaufszentren verhängt. Darunter befinden sich bekannte Namen wie Danhos, GICSA, Liverpool, Acosta Verde, Chedraui, DMI und ARYBA. Der Vorwurf: Während der COVID-19-Pandemie sollen die Unternehmen illegale Absprachen getroffen haben, um Rabatte für Mieter zu koordinieren und so den Wettbewerb auszuschalten. Laut der Behörde entstand dadurch ein Schaden von rund 404 Millionen Pesos.

Die Sanktionen richten sich nicht nur gegen die Unternehmen, sondern auch gegen die Branchenvereinigung ADI (Asociación de Desarrolladores Inmobiliarios) sowie gegen einzelne Führungskräfte. Die ADI verteidigt sich mit dem Argument, die koordinierten Maßnahmen hätten in der akuten Notlage der Pandemie den Mietern helfen sollen. Aus Sicht der Kartellwächter hingegen überschritten die Absprachen klare rechtliche Grenzen: Statt individueller Lösungen hätten die Konzerne systematisch Rabatte gedeckelt und so den Markt manipuliert.

Die Entscheidung der CNA sendet ein starkes Signal weit über Mexiko hinaus. In Deutschland, Österreich und der Schweiz beobachten Wettbewerbshüter ähnliche Fälle mit Argusaugen. Während der Pandemie hatten auch hierzulande Vermieter und Mieter oft bilateral über Mietnachlässe verhandelt – eine Praxis, die grundsätzlich zulässig ist. Die mexikanischen Vorgänge zeigen jedoch, wo die Grenze zur illegalen Absprache überschritten wird. Branchenverbände in Europa sollten dies als Warnung verstehen, dass selbst gut gemeinte Koordinationen kartellrechtlich problematisch sein können.

Die betroffenen Unternehmen haben angekündigt, gegen die Strafen rechtlich vorzugehen. Der Fall wird voraussichtlich mehrere Instanzen durchlaufen und könnte wegweisend für die Beurteilung von Pandemie-bedingten Absprachen sein. Aus mexikanischer Perspektive ist die Geldbuße ein klares Bekenntnis zur Wettbewerbsordnung – auch in Krisenzeiten. Für internationale Investoren in mexikanische Immobilienprojekte bedeutet dies eine erhöhte Compliance-Risiko, das künftig stärker in die Due-Diligence-Prüfungen einfließen sollte.

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