
Moskauer Gericht verlängert Untersuchungshaft für „Nowaja gaseta“-Journalisten Roldugin
Der Journalist Oleg Roldugin bleibt bis Juli in Haft. Ihm wird illegaler Umgang mit persönlichen Daten vorgeworfen – ein Fall mit Signalwirkung für die Pressefreiheit in Russland.
Das Twerer Bezirksgericht in Moskau hat die Untersuchungshaft für den Journalisten Oleg Roldugin von der unabhängigen „Nowaja gaseta“ um zwei Monate bis zum 10. Juli verlängert. Der Vorwurf lautet auf unrechtmäßige Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten, begangen in einer Gruppe (Artikel 272.1 Teil 3 des russischen Strafgesetzbuches). Der zuständige Ermittler Aladinski hatte argumentiert, dass weiterer Zeit für zusätzliche Ermittlungsschritte nötig sei – eine Einschätzung, der die Staatsanwaltschaft unter Prokuror Zlobin vollständig folgte. Für den Journalisten, der bei seiner Festnahme am 9. April zunächst jede Schuld bestritten hatte, bedeutet dies eine Fortsetzung der Haft unter prekären Bedingungen.
Aus Moskauer Sicht handelt es sich um ein routinemäßiges Verfahren zur Sicherung der Ermittlungen. Die Verteidiger Roldugins, unter ihnen die Anwältin Marina Andrejewa, verwiesen dagegen auf die fehlende Fluchtgefahr: Der Journalist sei erst seit knapp einem Jahr bei der Zeitung, pflege keinerlei Auslandskontakte und habe zudem drei Kinder sowie pflegebedürftige Eltern zu versorgen. Roldugin selbst betonte vor Gericht, dass sämtliche Beweismittel bereits beschlagnahmt seien und er den Gang der Untersuchung nicht mehr beeinflussen könne. Eine schwere Augenverletzung, die ihm zu schaffen macht, verschärft die Lage zusätzlich. Seine Familie sei durch die Inhaftierung ohne Einkommen. In einer Vernehmung hat Roldugin die Vorwürfe inzwischen teilweise eingeräumt – er habe einen sogenannten „Sherlock“-Bot zum Abruf von Daten genutzt, bestreitet jedoch die Bildung einer kriminellen Gruppe.
Aus der Perspektive westlicher Hauptstädte, namentlich Berlins und Wiens, erscheint der Fall als weiterer Mosaikstein in einem systematischen Vorgehen gegen unabhängigen Journalismus in Russland. Der strenge Paragraf zum Umgang mit persönlichen Daten ist in den vergangenen Jahren zunehmend als Instrument genutzt worden, um investigativ tätige Medien unter Druck zu setzen. Beobachter in Genf, wo der UN-Menschenrechtsrat tagt, sehen darin eine gezielte Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit – ein Anliegen, das auch für die deutschsprachigen Länder von Bedeutung ist, da russische Exilmedien und Korrespondenten in Deutschland, Österreich und der Schweiz regelmäßig mit ähnlichen Rechtskonstrukten konfrontiert werden. Der Fall Roldugin steht dabei exemplarisch für eine Entwicklung, die weit über das Einzelschicksal hinausweist.
Die Verlängerung der Haft fällt in eine Zeit, in der das Moskauer Justizsystem zunehmend als verlängerter Arm des politischen Apparats wahrgenommen wird. Die Durchsuchung der Redaktionsräume der „Nowaja gaseta“ am 9. April – zeitgleich mit Roldugins Festnahme – unterstreicht diesen Eindruck. Zwar hat das Gericht zusätzlich eine ambulante psychiatrische Untersuchung des Angeklagten angeordnet, was als formaler Akt der Sorgfalt gelten mag. Doch die Entscheidung, Roldugin auch weiterhin in Untersuchungshaft zu belassen, sendet ein klares Signal an die Redaktionen des Landes: Wer investigativ arbeitet, riskiert seine Freiheit. Für die Zukunft bedeutet dies, dass die verbliebenen unabhängigen Medien in Russland noch stärker auf vorsichtige, juristisch abgesicherte Recherchen angewiesen sein werden – oder ins Exil ausweichen müssen, wie es bereits viele Kollegen getan haben. Die deutsche und österreichische Politik steht vor der Frage, ob sie durch gezielte diplomatische Schritte oder die Aufnahme weiterer verfolgter Journalisten ein Zeichen setzen will.
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