
Christchurch-Attentäter scheitert mit Berufungsantrag: Neuseelands Gericht weist Einspruch als „völlig unbegründet“ zurück
Ein neuseeländisches Berufungsgericht hat den Versuch des rechtsextremen Attentäters Brenton Tarrant, seine Geständnisse für den Anschlag auf zwei Moscheen in Christchurch im Jahr 2019 rückgängig zu machen, endgültig zurückgewiesen. Die drei Richter des Court of Appeal bezeichneten Tarrants Argumente am Donnerstag als „völlig unbegründet“ und wiesen darauf hin, dass seine Behauptung, die Haftbedingungen hätten ihn zu einem unfreiwilligen Geständnis gezwungen, in sich widersprüchlich und durch die Beobachtungen von Gefängnispersonal, Psychiatern und Rechtsanwälten widerlegt sei. Der heute 35-jährige Australier hatte sich im März 2020 zu 51 Mordfällen, 40 versuchten Morden sowie einem Terrorakt bekannt und war im August desselben Jahres zu lebenslanger Haft ohne Bewährung verurteilt worden – der schwersten Strafe, die Neuseeland seit Abschaffung der Todesstrafe kennt.
Aus neuseeländischer Sicht kommt der Entscheidung eine doppelte Bedeutung zu. Für die Hinterbliebenen der 51 getöteten Muslime und die Überlebenden des Angriffs, der sich während des Freitagsgebets ereignete, bedeutet die Abweisung des Rechtsmittels eine lang ersehnte Rechtssicherheit; sie hatten eine öffentliche Neuverhandlung gefürchtet, die ihnen erneute Traumata zugefügt hätte. Das Gericht stellte zudem klar, dass Tarrant mit seinem im November 2022 – 505 Werktage zu spät – eingereichten Antrag versucht habe, das Verfahren zu missbrauchen, und hob hervor, dass die Fakten seiner Taten „außer Zweifel“ stünden. In Canberra hingegen verfolgt man den Fall mit besonderer Aufmerksamkeit, da Tarrant australischer Staatsbürger ist. Beobachter in der australischen Hauptstadt weisen darauf hin, dass die Entscheidung auch die justizielle Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern bestätigt; Tarrant war unmittelbar nach der Tat in Neuseeland festgenommen und nach neuseeländischem Recht abgeurteilt worden, ohne dass es zu diplomatischen Verstimmungen kam.
Die nunmehr rechtskräftige Verurteilung dürfte für absehbare Zeit jeden weiteren Versuch Tarrants blockieren, seine Haftbedingungen oder die Strafzumessung anzufechten. Für die deutschsprachige Leserschaft ist der Fall insofern von Interesse, als er die Frage nach der Behandlung von rechtsextremistischen Einzeltätern in Haft aufwirft – eine Thematik, die auch in Deutschland und Österreich nach den Attentaten von Halle und Wien relevant ist. Während Tarrants Behauptung, „torturartige“ Haftbedingungen hätten seine Einwilligungsfähigkeit beeinträchtigt, vom Gericht als Schutzbehauptung entlarvt wurde, bleibt doch das grundsätzliche Problem, wie mit hochgradig radikalisierten Gefangenen umzugehen ist, die weiterhin versuchen, ihre Taten zu instrumentalisieren. Der Richterspruch aus Wellington sendet hier ein klares Signal: Das Rechtssystem lässt sich nicht erpressen, weder durch Verzögerungstaktiken noch durch die Berufung auf angebliche Härten der Haft.
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