
‘Fantastische Lügnerin’ vor Gericht: Rebel Wilson im Kreuzfeuer – und parallel Blakely-Lively-Streit
Im australischen Defamationsprozess gegen Rebel Wilson werfen Anwälte der Schauspielerin vor, die Wahrheit zu verdrehen. Parallel dazu eskaliert der Rechtsstreit zwischen Blake Lively und Justin Baldoni in den USA.
Im Federal Court in Sydney haben die Schlussplädoyers im Defamationsverfahren zwischen Hollywoodstar Rebel Wilson und der Nachwuchsschauspielerin Charlotte MacInnes die Fronten noch einmal verschärft. MacInnes‘ Anwalt bezeichnete Wilson als „fantastische Lügnerin“, die eine „vollständige Revision der Geschichte“ betreibe. Wilson hatte in Instagram-Posts behauptet, MacInnes habe eine Sexualbelästigungsbeschwerde gegen den Co-Produzenten des Films „The Deb“ zurückgezogen, um sich berufliche Vorteile zu sichern.
Die junge Schauspielerin bestreitet sowohl die ursprüngliche Beschwerde als auch deren Rücknahme und sieht ihren Ruf durch Wilsons Äußerungen nachhaltig geschädigt. Aus Sicht der Verteidigung hingegen habe MacInnes unter Eid gelogen und einen „erstaunlichen“ Aufstieg von der Amateurbühne zur internationalen Plattenkünstlerin hingelegt, der Fragen aufwerfe. Der Fall zeigt exemplarisch, wie in der Filmbranche persönliche Machtverhältnisse und öffentliche Anschuldigungen aufeinanderprallen.
Während das australische Gericht noch über die Glaubwürdigkeit beider Parteien rätselt, zieht parallel dazu in den USA ein ähnlich gelagerter Konflikt weite Kreise. Die Schauspielerin Blake Lively, bekannt aus „Gossip Girl“, verlangt nach einem bereits geschlossenen Vergleich mit Regisseur Justin Baldoni nun eine Entschädigung für ihre Anwaltskosten. Lively hatte Baldoni vorgeworfen, während der Dreharbeiten zu „It Ends With Us“ eine feindselige Arbeitsatmosphäre geschaffen und eine „Verleumdungskampagne“ gegen sie orchestriert zu haben.
Baldoni wies die Vorwürfe zurück. Aus Washingtoner Sicht zeigt der Fall, dass selbst Vergleiche in Hollywood selten das letzte Wort sind – die finanzielle Nachforderung Livelys könnte neue Maßstäbe für die Durchsetzung von Prozesskosten setzen. Beobachter in Berlin und Wien verfolgen beide Verfahren mit Sorge, da sie die rechtlichen Risiken für Produzenten und Schauspieler im deutschsprachigen Raum verdeutlichen.
Während das australische Urteil noch aussteht, zeichnet sich ab, dass beide Auseinandersetzungen die Branche nachhaltig prägen werden: Sie zwingen Gerichte dazu, die Grenzen zwischen berechtigter Kritik und rufschädigender Falschbehauptung neu zu justieren. Die kommenden Monate dürften zeigen, ob sich die Rechtsprechung in diesen Fällen als Bollwerk gegen instrumentalisierte Vorwürfe oder als Schutzschild für tatsächliche Opfer erweist.
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