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Justiz & RechtDonnerstag, 7. Mai 2026

Trump hofft auf Supreme Court – neues Manöver im Fall E. Jean Carroll

Der designierte Präsident will ein 83-Millionen-Dollar-Urteil wegen Verleumdung aussetzen. Die Regierung will sich als Beklagte einschalten.

Im Rechtsstreit zwischen dem designierten Präsidenten Donald Trump und der Schriftstellerin E. Jean Carroll zeichnet sich ein weiterer Gang zum Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ab. Trumps Anwälte haben beim Berufungsgericht des zweiten Bezirks in New York beantragt, die Vollstreckung eines 83 Millionen Dollar schweren Urteils auszusetzen, bis der Supreme Court über eine mögliche Revision entschieden hat. Das Urteil erging im Januar 2024, nachdem eine Jury befunden hatte, dass Trump Carroll verleumdet hatte, als er ihre Behauptung einer sexuellen Übergriffigkeit in den neunziger Jahren bestritt. Bereits 2023 waren fünf Millionen Dollar Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs zugesprochen worden. Trump argumentiert, als damaliger Präsident habe ihm absolute Immunität zugestanden, und verlangt, dass die Regierung der Vereinigten Staaten an seine Stelle tritt – ein ungewöhnlicher Schritt, den das Justizministerium nun ebenfalls in Aussicht gestellt hat.

Aus Washingtoner Perspektive ist dieser Vorstoß bemerkenswert, weil er die Grenzen präsidialer Macht auf neuem Terrain auslotet. Die Regierung hat angekündigt, beim Supreme Court die Ersetzung Trumps als Beklagten zu beantragen, was die Zivilklage faktisch beenden würde. Beobachter in New York, wo der Fall verhandelt wurde, bewerten dies als Versuch, einer privaten Haftung durch öffentliches Recht zu entkommen. Carrolls Anwälte weisen darauf hin, dass die Verleumdung nicht in Ausübung offizieller Pflichten erfolgte, sondern bei privaten Stellungnahmen Trumps nach seiner Amtszeit. Der zweite Gerichtsbezirk hatte bereits im Dezember Trumps Immunitätseinwand zurückgewiesen, woraufhin die erneute Klage abgelehnt wurde.

International gewinnt der Fall an Bedeutung, da er grundsätzliche Fragen zur justiziellen Kontrolle von Exekutivgewalt aufwirft. Aus europäischer Sicht, insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wird die Entwicklung mit Sorge verfolgt: Sollte der Supreme Court die Immunität des Präsidenten auch auf private Äußerungen ausdehnen, könnte dies die Rechtsdurchsetzung im Verhältnis zwischen Geschlechtergerechtigkeit und Machtmissbrauch schwächen. Die Karlsruher Rechtswissenschaftlerin Anna Schuler, die sich mit US-Verfassungsrecht befasst, verweist darauf, dass keinem deutschen Amtsträger eine vergleichbare Exkulpation zuteilwürde – ein Zeichen unterschiedlicher Justizkulturen.

Der Supreme Court ist nicht verpflichtet, die Revision anzunehmen; es bedarf der Zustimmung von vier der neun Richter. Solange das Verfahren läuft, kann Carroll den ihr zugesprochenen Betrag nicht einfordern. Sie hat öffentlich angekündigt, das Geld an Wohltätigkeitsorganisationen zu spenden – ein Schritt, den Trumps Anwälte nun als Argument nutzen, um eine Eilentscheidung des Gerichts zu fordern. Sollte der Oberste Gerichtshof den Fall annehmen, wäre die nächste Entscheidung frühestens im Juni zu erwarten. Politisch wäre dies ein weiterer Test für die Unabhängigkeit der Justiz unter einem Präsidenten, der selbst Richter ernannt hat.

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Donnerstag, 7. Mai 2026

Trump hofft auf Supreme Court – neues Manöver im Fall E. Jean Carroll

Der designierte Präsident will ein 83-Millionen-Dollar-Urteil wegen Verleumdung aussetzen. Die Regierung will sich als Beklagte einschalten.

Im Rechtsstreit zwischen dem designierten Präsidenten Donald Trump und der Schriftstellerin E. Jean Carroll zeichnet sich ein weiterer Gang zum Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ab. Trumps Anwälte haben beim Berufungsgericht des zweiten Bezirks in New York beantragt, die Vollstreckung eines 83 Millionen Dollar schweren Urteils auszusetzen, bis der Supreme Court über eine mögliche Revision entschieden hat. Das Urteil erging im Januar 2024, nachdem eine Jury befunden hatte, dass Trump Carroll verleumdet hatte, als er ihre Behauptung einer sexuellen Übergriffigkeit in den neunziger Jahren bestritt. Bereits 2023 waren fünf Millionen Dollar Schadenersatz wegen sexuellen Missbrauchs zugesprochen worden. Trump argumentiert, als damaliger Präsident habe ihm absolute Immunität zugestanden, und verlangt, dass die Regierung der Vereinigten Staaten an seine Stelle tritt – ein ungewöhnlicher Schritt, den das Justizministerium nun ebenfalls in Aussicht gestellt hat.

Aus Washingtoner Perspektive ist dieser Vorstoß bemerkenswert, weil er die Grenzen präsidialer Macht auf neuem Terrain auslotet. Die Regierung hat angekündigt, beim Supreme Court die Ersetzung Trumps als Beklagten zu beantragen, was die Zivilklage faktisch beenden würde. Beobachter in New York, wo der Fall verhandelt wurde, bewerten dies als Versuch, einer privaten Haftung durch öffentliches Recht zu entkommen. Carrolls Anwälte weisen darauf hin, dass die Verleumdung nicht in Ausübung offizieller Pflichten erfolgte, sondern bei privaten Stellungnahmen Trumps nach seiner Amtszeit. Der zweite Gerichtsbezirk hatte bereits im Dezember Trumps Immunitätseinwand zurückgewiesen, woraufhin die erneute Klage abgelehnt wurde.

International gewinnt der Fall an Bedeutung, da er grundsätzliche Fragen zur justiziellen Kontrolle von Exekutivgewalt aufwirft. Aus europäischer Sicht, insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wird die Entwicklung mit Sorge verfolgt: Sollte der Supreme Court die Immunität des Präsidenten auch auf private Äußerungen ausdehnen, könnte dies die Rechtsdurchsetzung im Verhältnis zwischen Geschlechtergerechtigkeit und Machtmissbrauch schwächen. Die Karlsruher Rechtswissenschaftlerin Anna Schuler, die sich mit US-Verfassungsrecht befasst, verweist darauf, dass keinem deutschen Amtsträger eine vergleichbare Exkulpation zuteilwürde – ein Zeichen unterschiedlicher Justizkulturen.

Der Supreme Court ist nicht verpflichtet, die Revision anzunehmen; es bedarf der Zustimmung von vier der neun Richter. Solange das Verfahren läuft, kann Carroll den ihr zugesprochenen Betrag nicht einfordern. Sie hat öffentlich angekündigt, das Geld an Wohltätigkeitsorganisationen zu spenden – ein Schritt, den Trumps Anwälte nun als Argument nutzen, um eine Eilentscheidung des Gerichts zu fordern. Sollte der Oberste Gerichtshof den Fall annehmen, wäre die nächste Entscheidung frühestens im Juni zu erwarten. Politisch wäre dies ein weiterer Test für die Unabhängigkeit der Justiz unter einem Präsidenten, der selbst Richter ernannt hat.

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