
Argentinische Justiz bestätigt Freispruch für Ex-Vélez-Spieler in Sexualstrafverfahren
Ein Gericht in Tucumán hat die Einstellung des Verfahrens gegen vier ehemalige Fußballprofis bestätigt, die wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt waren.
Ein Berufungsgericht in der nordargentinischen Provinz Tucumán hat den Freispruch für vier ehemalige Spieler des Vereins Vélez Sarsfield bestätigt, die wegen schweren sexuellen Missbrauchs angeklagt waren. Die Richterin Patricia del Valle Carugatti wies die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück und schloss sich damit der Auffassung der Vorinstanz an, wonach die sexuelle Handlung zwar stattgefunden habe, aber aufgrund des nachgewiesenen Einverständnisses der damaligen Anzeigenerstatterin keinen Straftatbestand erfülle. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Entscheidung stützt sich maßgeblich auf digitale Beweismittel, darunter Textnachrichten und Sprachnachrichten, die von den Mobiltelefonen der jungen Frau und ihrer Freundinnen sichergestellt wurden. Laut Gerichtsbeschluss sandte die Anzeigenerstatterin kurz nach dem Vorfall ein Emoji mit einer Maus, die ein Herz überreicht, an den Hauptbeschuldigten Sebastián Sosa. In einer Sprachnachricht an Vertraute äußerte sie sich demnach überschwänglich über das Erlebte und beschrieb es als „ausgezeichnet“ und „befriedigend“. Diese Indizien wurden von der Kammer als Beleg für ein freiwilliges sexuelles Treffen gewertet.
Der Fall hatte im Jahr 2024 landesweit für Aufsehen gesorgt, als die damals 24-jährige Journalistin Anzeige gegen die Spieler erstattete. Die Beschuldigten – neben Sosa auch Braian Cufré, Abiel Osorio und José Florentín – waren damals von Vélez Sarsfield suspendiert worden. Die Ermittlungen zogen sich über zwei Jahre hin, wobei die Verteidigung stets auf die fehlende Strafbarkeit des Geschehens pochte. Aus Sicht argentinischer Rechtsexperten zeigt der Fall die hohen Hürden für Verurteilungen in Sexualstrafverfahren, wenn die Beweislage auf einvernehmliche Handlungen hindeutet.
Die Entscheidung des Tribunals in Tucumán dürfte auch über Argentinien hinaus Beachtung finden, da sie die rechtlichen Standards für die Bewertung von Einverständniserklärungen in Sexualdelikten präzisiert. Während Opferschutzorganisationen die Beweiswürdigung kritisieren, betonen Juristen die Notwendigkeit einer objektiven Tatsachenfeststellung. Der Fall verdeutlicht die anhaltende gesellschaftliche Debatte in Lateinamerika über den Umgang mit Sexualstraftaten im Profisport – eine Diskussion, die auch in Europa, etwa in Deutschland oder der Schweiz, mit Blick auf ähnliche Vorfälle in Fußballkreisen geführt wird.
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