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Wirtschaft & MärkteMittwoch, 24. Juni 2026

Europäisches Parlament stimmt Verhandlungsmandat für digitalen Euro – ein Instrument strategischer Autonomie

Die Zustimmung im Wirtschaftsausschuss bringt die digitale Zentralbankwährung einen entscheidenden Schritt voran und soll die Abhängigkeit von US-Zahlungskonzernen verringern.

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag das Mandat für die Trilogverhandlungen zum digitalen Euro gebilligt. Damit erhält das Projekt der Europäischen Zentralbank (EZB) eine rechtliche Grundlage, die den Weg für eine Einführung der digitalen Zentralbankwährung (CBDC) ebnen soll. Aus Brüsseler Sicht ist der Schritt eine Reaktion auf die Dominanz amerikanischer Zahlungsdienstleister: Visa und Mastercard wickeln derzeit 61 Prozent aller Kartentransaktionen im Euroraum ab und sind bei grenzüberschreitenden Zahlungen nahezu alternativlos. Die neue digitale Form der Gemeinschaftswährung soll als öffentliches Zahlungsmittel Bargeld ergänzen, nicht ersetzen, und sowohl online als auch offline nutzbar sein.

Die technische Architektur sieht vor, dass Bürger den digitalen Euro über ihre Geschäftsbanken beziehen, die als Intermediäre fungieren. Die EZB selbst eröffnet keine direkten Kundenkonten. Um eine Abwanderung von Einlagen aus dem Bankensystem zu verhindern, ist eine individuelle Halteobergrenze vorgesehen – ein zentraler Streitpunkt. Während die EZB aus Rücksicht auf die Kreditwirtschaft einen niedrigen Deckel befürwortet, drängen Bankenverbände auf eine möglichst geringe Schwelle. Die Institute, insbesondere in Deutschland und Italien, verweisen auf Kosten von bis zu 20,5 Milliarden Dollar und warnen vor einer Erosion ihrer Einlagenbasis. Die Zentralbank beziffert die Kosten auf unter sechs Milliarden Euro und betont, dass Guthaben im digitalen Euro unverzinst bleiben und keine massenhafte Umschichtung zu erwarten sei.

Ein weiteres Konfliktfeld ist der Datenschutz. Die verabschiedete Regelung schließt vollständige Anonymität aus, garantiert aber ein hohes Privatsphäreniveau. Die EZB versichert, sie werde keine personenbezogenen Zahlungsprofile erstellen; nur Zahler und Zahlungsempfänger sollen die Transaktionsdaten einsehen. Kritiker aus dem bürgerrechtlichen Spektrum und aus Teilen der Finanzbranche bezweifeln dies und verweisen auf die strengen Anti-Geldwäsche-Vorschriften, die Geschäftsbanken zur Überwachung verpflichten. Aus Washingtoner Perspektive wird das Projekt als Teil einer breiteren europäischen Strategie zur digitalen Souveränität gesehen, die auch Alternativen zu PayPal und Apple Pay umfasst.

Nach der Zustimmung im Ausschuss wird das Plenum des Parlaments voraussichtlich Anfang Juli endgültig grünes Licht geben. Anschließend müssen die Wirtschafts- und Finanzminister der 27 Mitgliedstaaten zustimmen, wobei keine Einstimmigkeit erforderlich ist und breite Unterstützung signalisiert wird. Die operative Einführung ist nicht vor 2029 zu erwarten, nach einer mehrjährigen Testphase, die 2027 beginnen soll. Bis dahin bleibt die genaue Ausgestaltung der Haltegrenzen und der Infrastruktur Gegenstand der Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.

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The bloc omits any mention of the digital euro, which is the central story.

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Mittwoch, 24. Juni 2026

Europäisches Parlament stimmt Verhandlungsmandat für digitalen Euro – ein Instrument strategischer Autonomie

Die Zustimmung im Wirtschaftsausschuss bringt die digitale Zentralbankwährung einen entscheidenden Schritt voran und soll die Abhängigkeit von US-Zahlungskonzernen verringern.

Der Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am Dienstag das Mandat für die Trilogverhandlungen zum digitalen Euro gebilligt. Damit erhält das Projekt der Europäischen Zentralbank (EZB) eine rechtliche Grundlage, die den Weg für eine Einführung der digitalen Zentralbankwährung (CBDC) ebnen soll. Aus Brüsseler Sicht ist der Schritt eine Reaktion auf die Dominanz amerikanischer Zahlungsdienstleister: Visa und Mastercard wickeln derzeit 61 Prozent aller Kartentransaktionen im Euroraum ab und sind bei grenzüberschreitenden Zahlungen nahezu alternativlos. Die neue digitale Form der Gemeinschaftswährung soll als öffentliches Zahlungsmittel Bargeld ergänzen, nicht ersetzen, und sowohl online als auch offline nutzbar sein.

Die technische Architektur sieht vor, dass Bürger den digitalen Euro über ihre Geschäftsbanken beziehen, die als Intermediäre fungieren. Die EZB selbst eröffnet keine direkten Kundenkonten. Um eine Abwanderung von Einlagen aus dem Bankensystem zu verhindern, ist eine individuelle Halteobergrenze vorgesehen – ein zentraler Streitpunkt. Während die EZB aus Rücksicht auf die Kreditwirtschaft einen niedrigen Deckel befürwortet, drängen Bankenverbände auf eine möglichst geringe Schwelle. Die Institute, insbesondere in Deutschland und Italien, verweisen auf Kosten von bis zu 20,5 Milliarden Dollar und warnen vor einer Erosion ihrer Einlagenbasis. Die Zentralbank beziffert die Kosten auf unter sechs Milliarden Euro und betont, dass Guthaben im digitalen Euro unverzinst bleiben und keine massenhafte Umschichtung zu erwarten sei.

Ein weiteres Konfliktfeld ist der Datenschutz. Die verabschiedete Regelung schließt vollständige Anonymität aus, garantiert aber ein hohes Privatsphäreniveau. Die EZB versichert, sie werde keine personenbezogenen Zahlungsprofile erstellen; nur Zahler und Zahlungsempfänger sollen die Transaktionsdaten einsehen. Kritiker aus dem bürgerrechtlichen Spektrum und aus Teilen der Finanzbranche bezweifeln dies und verweisen auf die strengen Anti-Geldwäsche-Vorschriften, die Geschäftsbanken zur Überwachung verpflichten. Aus Washingtoner Perspektive wird das Projekt als Teil einer breiteren europäischen Strategie zur digitalen Souveränität gesehen, die auch Alternativen zu PayPal und Apple Pay umfasst.

Nach der Zustimmung im Ausschuss wird das Plenum des Parlaments voraussichtlich Anfang Juli endgültig grünes Licht geben. Anschließend müssen die Wirtschafts- und Finanzminister der 27 Mitgliedstaaten zustimmen, wobei keine Einstimmigkeit erforderlich ist und breite Unterstützung signalisiert wird. Die operative Einführung ist nicht vor 2029 zu erwarten, nach einer mehrjährigen Testphase, die 2027 beginnen soll. Bis dahin bleibt die genaue Ausgestaltung der Haltegrenzen und der Infrastruktur Gegenstand der Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.

Divergenz — wer erzählt sie wie
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