
Nach Massaker in Tumbler Ridge: Familien verklagen OpenAI in San Francisco
Sieben Familien von Opfern des Schulmassakers im kanadischen Tumbler Ridge haben am Mittwoch vor einem Bundesgericht in San Francisco Klage gegen den KI-Konzern OpenAI und dessen Vorstandsvorsitzenden Sam Altman eingereicht. Sie werfen dem Unternehmen Fahrlässigkeit, Beihilfe zu einem Massenmord und das Inverkehrbringen eines gefährlich mangelhaften Produkts vor. Im Zentrum steht der Chatbot ChatGPT, mit dem die 18-jährige Schützin Jesse Van Rootselaar in den Monaten vor der Tat ausgiebig über Waffengewalt kommunizierte.
Die Klageschriften stützen sich auf den Vorwurf, dass das interne Sicherheitsteam von OpenAI das Konto der späteren Täterin bereits acht Monate vor dem Angriff als „glaubwürdige und konkrete Bedrohung von Waffengewalt gegen reale Personen“ eingestuft und eine Meldung an die kanadischen Strafverfolgungsbehörden gefordert hatte. Sam Altman und weitere Führungskräfte seien damit befasst gewesen, hätten jedoch keine Warnung ausgesprochen. Erst nach dem Angriff vom 10. Februar, bei dem acht Menschen, darunter sechs Kinder, getötet wurden, entschuldigte sich Altman öffentlich bei den Hinterbliebenen.
Aus Washingtoner Sicht betreten die Klagen juristisches Neuland. Sie knüpfen an eine wachsende Zahl von Verfahren an, mit denen Technologiekonzerne für die Folgen ihrer Produktgestaltung haftbar gemacht werden sollen. Der zuständige kalifornische Gerichtsbezirk gilt als besonders klägerfreundlich, doch ist völlig offen, ob sich das amerikanische Deliktsrecht auf die Vorhersagbarkeit von Gewalttaten durch KI-gestützte Konversationen erstrecken lässt. In Ottawa beobachtet man das Verfahren mit Sorge, da kanadische Gerichte für die Opferfamilien eigentlich der natürlichere Gerichtsstand wären. Allerdings hat sich OpenAI in einem parallelen Urheberrechtsstreit mit kanadischen Medienhäusern wie CBC/Radio-Canada und dem „Globe and Mail“ bereits erfolgreich dagegen gewehrt, in der Provinz Ontario verklagt zu werden, und pocht auf die extraterritoriale Anwendung amerikanischen Rechts.
Diese juristischen Manöver verweisen auf eine grundsätzliche Spannung zwischen der globalen Reichweite von KI-Plattformen und der territorial gebundenen Rechtsdurchsetzung. In Berlin und Brüssel werden solche Fälle mit wachem Interesse registriert. Die Europäische Union hat mit der KI-Verordnung erstmals einen Rechtsrahmen geschaffen, der Hochrisiko-KI-Systeme strengen Transparenz- und Sicherheitspflichten unterwirft. Für die Schweiz, die eng mit dem europäischen Rechtsraum verflochten ist, aber kein Mitglied der Union, stellen sich ähnliche Fragen nach der Regulierung von KI-Modellen, ohne dass ein vergleichbar umfassendes Gesetzeswerk existierte.
Der Fall Tumbler Ridge könnte zum Präzedenzfall dafür werden, ob Betreiber großer Sprachmodelle eine Rechtspflicht trifft, auffällige Nutzeraktivitäten an Sicherheitsbehörden zu melden – und ob sie ohne eine solche Meldung für die Taten ihrer Nutzer haften. Für Deutschland, Österreich und die Schweiz ist diese Frage nicht akademisch: Spätestens mit dem breiten Einsatz von KI-Systemen in Bildung, Wirtschaft und Verwaltung wächst der Druck, sowohl den Datenschutz als auch die öffentliche Sicherheit in die Verantwortung der Entwickler zu legen. Die Klagen aus British Columbia könnten deshalb weit über Nordamerika hinaus Maßstäbe setzen.
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