
Moskau setzt Verjährungsfrist für Privatisierungen – doch mit politischen Hintertüren
Die russische Regierung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der erstmals eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren für die Anfechtung von Privatisierungsgeschäften aus der wilden Post-Sowjet-Ära einführt. Das Kabinett um Ministerpräsident Michail Mischustin brachte den Text am Donnerstag auf den Weg zur Staatsduma, wie aus Regierungskreisen in Moskau verlautet. Aus Sicht des Kremls soll dies langjährige Rechtsunsicherheit beenden und Eigentumsverhältnisse konsolidieren, nachdem bislang auch Transaktionen aus den 1990er Jahren noch rückgängig gemacht werden konnten.
Die geplante Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass Ansprüche auf Rückgabe verstaatlichten Eigentums binnen drei Jahren nach Entdeckung des Verstoßes, jedoch spätestens ein Jahrzehnt nach dem Verkauf, geltend gemacht werden müssen. Dieser Schritt, so die offizielle Begründung aus dem Wirtschaftsministerium, diene dem Schutz redlicher Erwerber und schaffe endlich klare Kriterien für die Rechtmäßigkeit von Eigentum. Die Initiative geht auf ein direktes Mandat von Präsident Wladimir Putin zurück, was ihr besonderes politisches Gewicht verleiht.
Aus Washingtoner Sicht jedoch liest sich die feingedruckte Ausnahme als zentrales Element: Die neue Frist gilt ausdrücklich nicht für Fälle, die unter Anti-Korruptions- oder Extremismus-Gesetze fallen. Beobachter in westlichen Hauptstädten deuten dies als strategisches Ventil, das es den Behörden weiterhin erlaubt, unliebsame Oligarchen oder politisch exponierte Personen gezielt unter Druck zu setzen. Das vermeintlich technische Gesetz erweist sich so als Instrument selektiver Rechtsanwendung, mit dem der Staat seine Kontrolle über strategische Vermögenswerte auch nachträglich wahren kann.
Für deutschsprachige Unternehmen und Investoren, die noch immer in russische Assets involviert sind, bringt die Regelung eine ambivalente Klarheit. Einerseits könnte sie langjährige Rechtsrisiken für ältere Beteiligungen begrenzen. Andererseits, so analysieren Rechtsexperten in Zürich und Frankfurt, bleibt die willkürliche Anwendung der Korruptions- und Extremismusklauseln ein erhebliches Risiko, insbesondere in der aktuellen geopolitischen Konfrontation. Die Schweiz und Österreich, traditionell wichtige Knotenpunkte für russisches Kapital, beobachten die Entwicklung vor dem Hintergrund der Sanktionsdurchsetzung genau.
Die finale Bewertung hängt nun vom weiteren parlamentarischen Prozess ab. Sollte die Duma das Gesetz verabschieden, wäre es ein weiterer Schritt in der systematischen Nachjustierung der wilden Privatisierungsjahre unter der Ägide des Kremls – ein Balanceakt zwischen vermeintlicher Rechtssicherheit für das Establishment und der Bewahrung eines politischen Druckmittels gegen unbotmäßige Vermögenseliten.
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