
Nach neun Jahren im Koma: 13-Jähriger in Italien nach Verzehr von Rohmilchkäse gestorben
Die Familie kündigt Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung an, während das italienische Gesundheitsinstitut vor Risiken für Kleinkinder warnt.
Mattia Maestri, ein 13-jähriger Junge aus dem Trentino, ist am vergangenen Samstag gestorben, nachdem er seit 2017 im Wachkoma gelegen hatte. Auslöser der Erkrankung war der Verzehr eines mit enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) belasteten Rohmilchkäses, den der damals Vierjährige im Juni 2017 gegessen hatte. Der Käse stammte aus einer Käserei in Coredo im Nonstal. Mattia entwickelte in der Folge ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS), eine schwere Komplikation, die zu Nierenschäden und bleibenden neurologischen Schäden führen kann.
Die Eltern, Giovanni Battista Maestri und Ivana Leonardelli, haben ihre Anwälte beauftragt, eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung mit dem erschwerenden Umstand der bewussten Fahrlässigkeit einzureichen. Die Anwälte Paolo Chiariello und Monica Cappello erklärten, aus früheren Gerichtsverfahren sei belegbar, dass die Verantwortlichen der Käserei sich der Risiken für die Verbraucher bewusst gewesen seien. Der Vater hatte zuvor eine vom Gericht zugesprochene Entschädigung abgelehnt und ein Buch über die Gefahren von Rohmilchkäse veröffentlicht, das er Ende Februar im italienischen Senat vorstellte. Bei der Trauerfeier in Coredo waren Vertreter der Landesregierung auf Wunsch der Familie nicht willkommen.
Das Istituto Superiore di Sanità (ISS) hat im Zusammenhang mit dem Fall seine Warnung bekräftigt: Für Kinder unter fünf Jahren sei der Verzehr von Rohmilchkäse „absolut nicht zu empfehlen“, sofern die Produktionsprozesse keine Sicherheit gewährleisteten. Die Kontamination des Käses erfolgt häufig während des Melkens, wenn Fäkalkeime in die Milch gelangen. Umberto Agrimi, Direktor für Lebensmittelsicherheit am ISS, betonte, die Pasteurisierung löse das Problem in den meisten Fällen. Wo sie nicht möglich sei, müssten strenge Hygieneprotokolle und eine lückenlose Kühlkette eingehalten werden. Das Gesundheitsministerium hatte bereits vor einem Jahr Leitlinien erlassen, die eine entsprechende Kennzeichnung empfehlen, jedoch keine gesetzliche Pflicht dazu vorsehen.
Die Staatsanwaltschaft Trient wird voraussichtlich in den kommenden Tagen von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten. Zudem stehen im nächsten Jahr Verleumdungsprozesse gegen den Vater an, der nach eigenen Angaben wegen seines Engagements angezeigt wurde. Die Familie will die juristische Auseinandersetzung fortsetzen, um aus dem Schicksal des Jungen eine Warnung für andere zu machen.
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