
Oberstes Gericht Indiens greift im Fall Twisha Sharma ein – CBI übernimmt Ermittlungen
Das oberste Gericht hat die Untersuchung des Todes einer Schauspielerin an die Bundesbehörde übergeben und vor Medienurteilen gewarnt. Im Zentrum stehen Vorwürfe institutioneller Befangenheit.
Indiens Supreme Court hat sich in ungewöhnlich scharfer Form in den Fall der unter mysteriösen Umständen gestorbenen Schauspielerin Twisha Sharma eingeschaltet. In einer Dringlichkeitssitzung am Montag erklärte die von Chief Justice Surya Kant geleitete Kammer, die Ermittlungen würden an das Central Bureau of Investigation (CBI) übergeben. Das Gericht nahm aus eigenem Antrieb ein Verfahren wegen des Verdachts institutioneller Voreingenommenheit auf, nachdem die Familie der 33-Jährigen und Teile der Öffentlichkeit die Objektivität der örtlichen Behörden infrage gestellt hatten. Sharma war am 12. Mai in ihrem Haus in Bhopal erhängt aufgefunden worden; während ihre Angehörigen von Mitgiftdrangsal und Anstiftung zum Suizid sprechen, verweisen die Angehörigen ihres Ehemannes auf eine Drogenproblematik.
Aus Sicht der Justiz in Neu-Delhi war der Schritt unumgänglich, um das Vertrauen in ein faires Verfahren wiederherzustellen. Der Ehemann der Verstorbenen ist Anwalt, seine Mutter eine ehemalige Richterin – eine Konstellation, die rasch den Vorwurf einer Zwei-Klassen-Justiz nährte. Der Solicitor General Tushar Mehta griff in der Verhandlung zu einem drastischen Bild: „Besser eine geschiedene Tochter als eine tote“, sagte er und mahnte Eltern, den gesellschaftlichen Druck in Mitgiftfragen nicht über das Leben ihrer Kinder zu stellen. Auch die Regierung des Bundesstaates Madhya Pradesh hatte bereits zuvor eine CBI-Untersuchung empfohlen und ähnlich argumentiert – ein Eingeständnis, dass die lokale Ebene dem öffentlichen Misstrauen kaum mehr standhalten konnte.
Das Gericht verband seine Entscheidung mit einer deutlichen Rüge an die Medien. Es untersagte potenziellen Zeugen und Beschuldigten öffentliche Äußerungen und rief die Presse dazu auf, nicht Äußerungen von Angehörigen während laufender Ermittlungen zu amplifizieren. Eine solche prozessbegleitende Zurückhaltung ist auch in europäischen Rechtsordnungen vertraut: In Deutschland etwa verlangt das Gebot des fairen Verfahrens eine Abwägung zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz vor Vorverurteilung, wie sie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung betont. Der indische Supreme Court rekurrierte explizit auf eine Berichterstattung, die eine Verzögerungstaktik des Justizapparats suggeriert hatte – eine Darstellung, die der Vorsitzende Richter Kant als „schmerzlich“ bezeichnete.
Für Beobachter in Europa unterstreicht der Fall die universelle Herausforderung, das Vertrauen in rechtsstaatliche Verfahren zu sichern, wenn das Gefühl institutioneller Nähe entsteht. Dass das höchste Gericht noch vor Abschluss der örtlichen Vorermittlungen eingriff, zeigt die Sensibilität für systemische Risiken bei Todesfällen junger Frauen im familiären Umfeld, die auch in Deutschland im Kontext häuslicher Gewalt immer wieder diskutiert werden. Ob das CBI zu einer lückenlosen Aufklärung gelangt, bleibt abzuwarten. Der Supreme Court stellte klar, dass er sich keine Meinung zur Schuldfrage gebildet habe – eine notwendige juristische Distanz, die für das Gelingen der nun unabhängigen Untersuchung entscheidend sein wird.
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