
Pariser Bibliotheksraub: Lange Haftstrafen für georgische Bande
Ein französisches Gericht hat sechs georgische Staatsbürger wegen des Austauschs seltener russischer Erstausgaben gegen Fälschungen zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und sieben Jahren verurteilt.
In Paris ist das Urteil gegen eine internationale Bande georgischer Bücherdiebe ergangen, die es auf seltene russische Erstausgaben abgesehen hatte. Die sechs Angeklagten – fünf Männer und eine Frau – wurden von einem Pariser Strafgericht für den spektakulären Raub von Werken von Alexander Puschkin, Nikolai Gogol, Michail Lermontow und Jewgeni Baratynski zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten auf Bewährung und sieben Jahren strengen Regimes verurteilt. Der 50-jährige mutmaßliche Kopf der Gruppe erhielt die Höchststrafe von sieben Jahren. Zwei weitere Beschuldigte, die sich derzeit in georgischer Haft befinden und dort bereits zu fünf Jahren verurteilt wurden, wurden in Abwesenheit zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt, da Tiflis keine eigenen Staatsbürger ausliefert. Eine 49-jährige Frau, die zuvor in Estland eine dreieinhalbjährige Haftstrafe verbüßt hatte, muss für vier Jahre ins Gefängnis.
Die Taten ereigneten sich in den Jahren 2022 und 2023 in der Pariser Nationalbibliothek (BnF), der Bibliothek der École Normale Supérieure sowie der Universitätsbibliothek für Sprachen und Zivilisationen in Lyon. Die Diebe gingen dabei mit einer nahezu perfide anmutenden Methode vor: Unter dem Vorwand wissenschaftlicher Recherche verschafften sie sich Zugang zu den wertvollen Originalen, fotografierten sie, nahmen Maß und fertigten täuschend echt wirkende Kopien an. Bei einem späteren Bibliotheksbesuch tauschten sie die Originale unbemerkt gegen die Fälschungen aus. Der materielle Schaden beläuft sich nach Schätzungen auf Hunderttausende Euro; der ideelle Verlust für das europäische Kulturerbe wiegt ungleich schwerer.
Die georgische Gruppe agierte indes nicht nur in Frankreich. Der Haupttäter war bereits in Litauen zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er dort Publikationen des 19. Jahrhunderts entwendet hatte. Seine Komplizin verbüßte in Estland eine Strafe von dreieinhalb Jahren. Trotz dieser Vorstrafen gelang es ihnen offenbar, das Netzwerk weiter auszubauen und auf westeuropäische Bibliotheken auszuweiten. Die französische Justiz ließ die Täter nun nach zweijährigen Ermittlungen aufgrund europäischer Haftbefehle aus Litauen und Estland ausliefern und in Paris vor Gericht stellen.
Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Gefährdung seltener Sammlungen durch international agierende kriminelle Netzwerke. Auch Bibliotheken in Deutschland, Österreich und der Schweiz beherbergen wertvolle russische Erstausgaben und Inkunabeln, die potenziell ins Visier solcher Banden geraten könnten. Die gestohlenen Originale bleiben bis heute verschollen; Ermittler vermuten, dass sie über Mittelsmänner in den russischen Raum oder in die Vereinigten Arabischen Emirate veräußert wurden und nun in privaten Tresoren verschwunden sind. Der Fall zeigt, wie wichtig eine engere grenzüberschreitende Kooperation von Strafverfolgungsbehörden und Bibliothekssicherheitsdiensten ist, um das schriftliche Gedächtnis Europas zu schützen.
| Kontinentaleuropäische Presse | 0.00 | neutral |
|---|---|---|
| Russische & GUS-Presse | −0.30 | critical |
Ein Pariser Gericht verurteilte sechs georgische Staatsbürger wegen Diebstahls seltener russischer Literaturwerke aus renommierten Bibliotheken. Die Diebe, Teil eines organisierten Rings, ersetzten Originalausgaben von Puschkin, Gogol und Lermontow durch hochwertige Fälschungen. Die Strafen reichten von 18 Monaten bis zu sieben Jahren Haft, wobei einige Angeklagte bereits in Litauen und Estland für ähnliche Taten verurteilt worden waren.
Sechs georgische Staatsangehörige wurden in Paris wegen Diebstahls seltener Ausgaben russischer klassischer Literatur aus Bibliotheken verurteilt. Unter dem Deckmantel von Forschern ersetzten die Kriminellen unschätzbare Originale akribisch durch fachmännisch angefertigte Fälschungen. Das Gericht verhängte Haftstrafen von bis zu sieben Jahren und unterstrich damit den kulturellen Wert der gestohlenen Werke.
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