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Justiz & RechtDonnerstag, 11. Juni 2026

Rückzug bei der Strafmündigkeit: Schwedens Regierung scheitert mit Vorstoß für Haftstrafen ab 13 Jahren

Justizminister Gunnar Strömmer zieht das Gesetzesvorhaben mangels Mehrheit im Reichstag zurück – eine Niederlage für die Law-and-Order-Politik der rechtskonservativen Regierung.

Die schwedische Regierung hat ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Senkung der Strafmündigkeit auf 13 Jahre überraschend zurückgezogen. Justizminister Gunnar Strömmer erklärte am Donnerstagmorgen vor der Presse in Stockholm, das Vorhaben werde im Parlament keine ausreichende Mehrheit finden, obwohl der Justizausschuss es befürwortet habe. Die für Anfang der Woche angesetzte Schlussabstimmung im Reichstag wäre damit zur Niederlage geworden. Strömmer sprach von einem "unglücklichen" Ausgang: Ohne die Reform bleibe man auf dem heutigen Stand stehen. Die Regierung wollte das Gesetz bereits zum 2. August in Kraft setzen und nach fünf Jahren evaluieren.

Der Rückzieher offenbart tiefe Risse in der schwedischen Kriminalpolitik. Das Vorhaben war Teil eines breiten „Law-and-Order“-Programms der konservativ geführten Regierung, die mit Unterstützung der rechten Schwedendemokraten regiert. Zwar hat die zunehmende Bandenkriminalität mit minderjährigen Tätern den Ruf nach härteren Strafen lauter werden lassen. Doch in der Frage der Strafmündigkeit formierte sich über die Parteigrenzen hinweg Widerstand – von den oppositionellen Sozialdemokraten bis in die bürgerlichen Reihen. Kritiker verwiesen auf kriminologische Studien, die einen abschreckenden Effekt von Gefängnisstrafen bei Kindern bezweifeln, und auf die UN-Kinderrechtskonvention, die Haft nur als letztes Mittel vorsieht. In Schweden liegt die Strafmündigkeitsgrenze derzeit bei 15 Jahren, ähnlich wie in den meisten nordischen Ländern.

Aus europäischer Perspektive bewegt sich Schweden mit dem Status quo im oberen Mittelfeld. Deutschland setzt die Grenze bei 14 Jahren an, Österreich und die Schweiz ebenfalls bei 14. Einige osteuropäische Staaten haben niedrigere Schwellen. Die schwedische Debatte weckt auch in den deutschsprachigen Ländern Aufmerksamkeit, da die Frage nach dem Umgang mit kriminellen Jugendlichen auch hier regelmäßig aufkommt – nicht zuletzt im Kontext von Clankriminalität oder Jugendbanden. Anders als in Schweden wird eine Absenkung der Strafmündigkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz jedoch politisch kaum ernsthaft verfolgt; der Fokus liegt stärker auf Erziehung und Resozialisierung.

Für die schwedische Regierung bedeutet das Scheitern eine schwere symbolische Niederlage. Innenpolitisch wird sie nach alternativen Wegen suchen müssen, um gegen die Kriminalität von Jugendlichen vorzugehen. Denkbar sind Gesetzesverschärfungen im Jugendhilferecht, etwa geschlossene Heime oder elektronische Fußfesseln. Justizminister Strömmer deutete an, dass man das Thema nicht ad acta legen werde. Beobachter gehen davon aus, dass die Regierung nach einem neuen Anlauf suchen wird, sobald sich die politischen Mehrheitsverhältnisse ändern. Ein endgültiger Verzicht auf die Senkung der Strafmündigkeit ist daher unwahrscheinlich – der Rückzug gleicht eher einer taktischen Atempause in einem ideologisch aufgeladenen Dauerstreit.

Aktuell
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Donnerstag, 11. Juni 2026

Rückzug bei der Strafmündigkeit: Schwedens Regierung scheitert mit Vorstoß für Haftstrafen ab 13 Jahren

Justizminister Gunnar Strömmer zieht das Gesetzesvorhaben mangels Mehrheit im Reichstag zurück – eine Niederlage für die Law-and-Order-Politik der rechtskonservativen Regierung.

Die schwedische Regierung hat ihren umstrittenen Gesetzentwurf zur Senkung der Strafmündigkeit auf 13 Jahre überraschend zurückgezogen. Justizminister Gunnar Strömmer erklärte am Donnerstagmorgen vor der Presse in Stockholm, das Vorhaben werde im Parlament keine ausreichende Mehrheit finden, obwohl der Justizausschuss es befürwortet habe. Die für Anfang der Woche angesetzte Schlussabstimmung im Reichstag wäre damit zur Niederlage geworden. Strömmer sprach von einem "unglücklichen" Ausgang: Ohne die Reform bleibe man auf dem heutigen Stand stehen. Die Regierung wollte das Gesetz bereits zum 2. August in Kraft setzen und nach fünf Jahren evaluieren.

Der Rückzieher offenbart tiefe Risse in der schwedischen Kriminalpolitik. Das Vorhaben war Teil eines breiten „Law-and-Order“-Programms der konservativ geführten Regierung, die mit Unterstützung der rechten Schwedendemokraten regiert. Zwar hat die zunehmende Bandenkriminalität mit minderjährigen Tätern den Ruf nach härteren Strafen lauter werden lassen. Doch in der Frage der Strafmündigkeit formierte sich über die Parteigrenzen hinweg Widerstand – von den oppositionellen Sozialdemokraten bis in die bürgerlichen Reihen. Kritiker verwiesen auf kriminologische Studien, die einen abschreckenden Effekt von Gefängnisstrafen bei Kindern bezweifeln, und auf die UN-Kinderrechtskonvention, die Haft nur als letztes Mittel vorsieht. In Schweden liegt die Strafmündigkeitsgrenze derzeit bei 15 Jahren, ähnlich wie in den meisten nordischen Ländern.

Aus europäischer Perspektive bewegt sich Schweden mit dem Status quo im oberen Mittelfeld. Deutschland setzt die Grenze bei 14 Jahren an, Österreich und die Schweiz ebenfalls bei 14. Einige osteuropäische Staaten haben niedrigere Schwellen. Die schwedische Debatte weckt auch in den deutschsprachigen Ländern Aufmerksamkeit, da die Frage nach dem Umgang mit kriminellen Jugendlichen auch hier regelmäßig aufkommt – nicht zuletzt im Kontext von Clankriminalität oder Jugendbanden. Anders als in Schweden wird eine Absenkung der Strafmündigkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz jedoch politisch kaum ernsthaft verfolgt; der Fokus liegt stärker auf Erziehung und Resozialisierung.

Für die schwedische Regierung bedeutet das Scheitern eine schwere symbolische Niederlage. Innenpolitisch wird sie nach alternativen Wegen suchen müssen, um gegen die Kriminalität von Jugendlichen vorzugehen. Denkbar sind Gesetzesverschärfungen im Jugendhilferecht, etwa geschlossene Heime oder elektronische Fußfesseln. Justizminister Strömmer deutete an, dass man das Thema nicht ad acta legen werde. Beobachter gehen davon aus, dass die Regierung nach einem neuen Anlauf suchen wird, sobald sich die politischen Mehrheitsverhältnisse ändern. Ein endgültiger Verzicht auf die Senkung der Strafmündigkeit ist daher unwahrscheinlich – der Rückzug gleicht eher einer taktischen Atempause in einem ideologisch aufgeladenen Dauerstreit.

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