
EU setzt KI-Verordnung durch: Transparenzpflichten für Deepfakes und Chatbots ab 2. August
Die EU-Kommission beginnt mit der Durchsetzung des AI Act; Anbieter müssen KI-generierte Inhalte kennzeichnen, andernfalls drohen Bussgelder von bis zu 15 Millionen Euro.
Ab dem 2. August müssen Anbieter von KI-Systemen in der Europäischen Union sicherstellen, dass Nutzer erkennen, wenn sie mit einer Maschine interagieren. Chatbots haben ihre nicht-menschliche Natur offenzulegen, und Deepfakes – also künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Audiodateien – sind eindeutig zu kennzeichnen. Zudem müssen KI-generierte Inhalte maschinenlesbare Markierungen enthalten, um eine automatisierte Erkennung zu erleichtern.
Die Aufsicht über die neuen Pflichten teilen sich das AI Office der EU-Kommission und die nationalen Marktüberwachungsbehörden. Das AI Office ist für allgemeine KI-Modelle (GPAI) sowie für Systeme zuständig, die in sehr grosse Online-Plattformen oder Suchmaschinen integriert sind. Es kann von Anbietern Informationen verlangen, Modellbewertungen durchführen und bei Verstössen Korrekturmassnahmen anordnen. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstössen drohen Bussgelder: Für Verstösse gegen die Transparenzpflichten sind bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen, für verbotene Praktiken wie manipulative Systeme oder Social Scoring bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des Umsatzes.
Die EU hat ihr AI Office in Brüssel um 38 Stellen aufgestockt und ein Hinweisgeber-Tool eingerichtet, über das Beschäftigte vertraulich Verstösse melden können. Ein wissenschaftliches Gremium aus 60 unabhängigen Experten hat bereits seine erste Sitzung abgehalten; als leitender wissenschaftlicher Berater wurde Alessandro Abate von der Universität Oxford ernannt. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung, während Österreich die zuständige Behörde noch benennen muss.
Die Transparenzregeln sind der erste Schritt einer gestaffelten Umsetzung. Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten die Vorschriften erst ab dem 2. Dezember 2027, für solche in regulierten Produkten ab dem 2. August 2028. Bereits am 2. Dezember dieses Jahres treten jedoch Verbote für Systeme in Kraft, die nicht einvernehmliche sexuell explizite Inhalte oder Material über sexuellen Kindesmissbrauch erzeugen.
| Chinesische Presse | −0.30 | critical |
|---|---|---|
| Kontinentaleuropäische Presse | +0.10 | neutral |
| Atlantische / angloamerikanische Presse | −0.30 | critical |
Die EU erweitert ihre extraterritoriale Kontrolle über KI und erlegt aggressive Regeln auf, die die globale Innovation einschränken.
Verwendet den Begriff 'aggressiv', um die EU-Regulierung negativ zu kennzeichnen und die Rolle des Regulierers in einen Angreifer zu verkehren.
Lässt unerwähnt, dass die EU-Regeln zum Schutz der Verbraucher und zur Erhöhung der Transparenz entwickelt wurden, und konzentriert sich nur auf die Wahrnehmung von Aggressivität.
Europa schützt Bürger mit klaren KI-Regeln und stellt sicher, dass Nutzer wissen, wann sie mit einer Maschine interagieren und wann Inhalte künstlich sind.
Stellt die Regulierung als normale Erweiterung des Verbraucherschutzes dar und normalisiert staatliche Eingriffe in den Technologiesektor.
Lässt Kritik an der extraterritorialen Reichweite und wahrgenommenen Aggressivität unerwähnt und erwähnt nicht die Bedenken anderer Länder über einseitige Regulierung.
Die EU startet ein aggressives Vorgehen gegen KI und erlegt strenge Regeln auf, die Innovation ersticken und globale Barrieren schaffen könnten.
Verwendet die Sprache des 'Vorgehens' und 'Aggressivität', um die EU als übergriffigen Regulierer darzustellen, der Ängste ausnutzt, um eine Bedrohungserzählung zu rechtfertigen.
Lässt die positiven Aspekte von Transparenz und Verbraucherschutz unerwähnt und konzentriert sich ausschließlich auf die Wahrnehmung übermäßiger Kontrolle.
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