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Geopolitik & PolitikSamstag, 1. August 2026

Indiens Wahlkommission verlängert Fristen für Wählerverzeichnis-Revision in mehreren Bundesstaaten

Die Election Commission of India hat die Sonderrevision der Wählerlisten in Telangana und Odisha erneut verschoben und in Haryana sowie Andhra Pradesh vorläufige Register veröffentlicht.

Die indische Wahlkommission (ECI) hat die Fristen für die laufende Sonderintensivrevision (Special Intensive Revision, SIR) der Wählerverzeichnisse in Telangana und Odisha verlängert. In Telangana wurde die Haus-zu-Haus-Erfassung durch Wahlhelfer bis zum 10. August 2026 ausgedehnt, nachdem sie bereits einmal von Ende Juli auf den 3. August verschoben worden war. Die Veröffentlichung des endgültigen Wählerregisters ist nun für den 19. Oktober 2026 vorgesehen. In Odisha verlängerte die Kommission die Frist für Einsprüche und Anträge vom 4. auf den 19. August; das bereinigte Verzeichnis soll dort am 21. September 2026 publiziert werden. Gleichzeitig legte die ECI in Haryana und Andhra Pradesh die vorläufigen Wählerlisten vor, die auf umfangreichen Hausbesuchen basieren.

Aus Sicht der Wahlkommission dient die Revision der Bereinigung der Register von Mehrfacheinträgen, Verstorbenen und dauerhaft Abwesenden. In Andhra Pradesh wurden nach Abschluss der Erfassungsphase 15,22 Lakh (1,52 Millionen) Wähler als verstorben identifiziert, 22,30 Lakh als dauerhaft verzogen oder abwesend eingestuft und 7,37 Lakh wegen Mehrfacheintragungen markiert. In Haryana, wo 1,72 von 2,06 Crore (20,6 Millionen) Wahlberechtigten ihre Erfassungsformulare einreichten, galten 7,66 Lakh als verstorben, 24,13 Lakh als dauerhaft abwesend und 2,04 Lakh als doppelt registriert. Die Kommission betont, dass kein Eintrag ohne vorherige Anhörung und einen begründeten Bescheid gestrichen werden dürfe.

Kritiker befürchten indes, dass die Überprüfung legitime Wähler aus den Listen entfernen und Wahlergebnisse beeinflussen könnte, wie die Nachrichtenseite Scroll berichtete. Der Oberste Gerichtshof Indiens hatte die Rechtmäßigkeit der Revision im Mai 2026 bestätigt, zugleich aber klargestellt, dass die Wahlkommission nicht befugt sei, über die Staatsbürgerschaft einer Person zu entscheiden. Diese Entscheidung setzt der administrativen Bereinigung verfassungsrechtliche Grenzen.

Die SIR wird derzeit in 16 Bundesstaaten in der dritten Phase durchgeführt. In Haryana läuft die Einspruchsfrist noch bis zum 30. August, die endgültige Liste soll am 3. Oktober 2026 erscheinen. Für Telangana ist die Veröffentlichung des Wählerverzeichnisses für den 19. Oktober, für Odisha für den 21. September 2026 anberaumt. Die Kommission hat die Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Einträge zu prüfen und gegebenenfalls Berichtigungsanträge zu stellen.

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Samstag, 1. August 2026

Indiens Wahlkommission verlängert Fristen für Wählerverzeichnis-Revision in mehreren Bundesstaaten

Die Election Commission of India hat die Sonderrevision der Wählerlisten in Telangana und Odisha erneut verschoben und in Haryana sowie Andhra Pradesh vorläufige Register veröffentlicht.

Die indische Wahlkommission (ECI) hat die Fristen für die laufende Sonderintensivrevision (Special Intensive Revision, SIR) der Wählerverzeichnisse in Telangana und Odisha verlängert. In Telangana wurde die Haus-zu-Haus-Erfassung durch Wahlhelfer bis zum 10. August 2026 ausgedehnt, nachdem sie bereits einmal von Ende Juli auf den 3. August verschoben worden war. Die Veröffentlichung des endgültigen Wählerregisters ist nun für den 19. Oktober 2026 vorgesehen. In Odisha verlängerte die Kommission die Frist für Einsprüche und Anträge vom 4. auf den 19. August; das bereinigte Verzeichnis soll dort am 21. September 2026 publiziert werden. Gleichzeitig legte die ECI in Haryana und Andhra Pradesh die vorläufigen Wählerlisten vor, die auf umfangreichen Hausbesuchen basieren.

Aus Sicht der Wahlkommission dient die Revision der Bereinigung der Register von Mehrfacheinträgen, Verstorbenen und dauerhaft Abwesenden. In Andhra Pradesh wurden nach Abschluss der Erfassungsphase 15,22 Lakh (1,52 Millionen) Wähler als verstorben identifiziert, 22,30 Lakh als dauerhaft verzogen oder abwesend eingestuft und 7,37 Lakh wegen Mehrfacheintragungen markiert. In Haryana, wo 1,72 von 2,06 Crore (20,6 Millionen) Wahlberechtigten ihre Erfassungsformulare einreichten, galten 7,66 Lakh als verstorben, 24,13 Lakh als dauerhaft abwesend und 2,04 Lakh als doppelt registriert. Die Kommission betont, dass kein Eintrag ohne vorherige Anhörung und einen begründeten Bescheid gestrichen werden dürfe.

Kritiker befürchten indes, dass die Überprüfung legitime Wähler aus den Listen entfernen und Wahlergebnisse beeinflussen könnte, wie die Nachrichtenseite Scroll berichtete. Der Oberste Gerichtshof Indiens hatte die Rechtmäßigkeit der Revision im Mai 2026 bestätigt, zugleich aber klargestellt, dass die Wahlkommission nicht befugt sei, über die Staatsbürgerschaft einer Person zu entscheiden. Diese Entscheidung setzt der administrativen Bereinigung verfassungsrechtliche Grenzen.

Die SIR wird derzeit in 16 Bundesstaaten in der dritten Phase durchgeführt. In Haryana läuft die Einspruchsfrist noch bis zum 30. August, die endgültige Liste soll am 3. Oktober 2026 erscheinen. Für Telangana ist die Veröffentlichung des Wählerverzeichnisses für den 19. Oktober, für Odisha für den 21. September 2026 anberaumt. Die Kommission hat die Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Einträge zu prüfen und gegebenenfalls Berichtigungsanträge zu stellen.

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