
Justiz gibt Trump grünes Licht für globalen Zehn-Prozent-Zoll – Rückschlag bei Visagebühren
Während ein US-Berufungsgericht die Erhebung der temporären Sonderabgaben vorerst erlaubt, erklärte ein Richter die Hunderttausend-Dollar-Gebühr für Fachkräftevisa für unzulässig.
Ein Bundesberufungsgericht in Washington hat der Regierung Trump einen verfahrensrechtlichen Erfolg beschert: Die umstrittenen globalen Zölle von 10 Prozent auf nahezu alle Importe dürfen vorerst weiter erhoben werden. Das Gericht verlängerte eine Aussetzung des Urteils des Handelsgerichtshofs (Court of International Trade), der die Abgabe im Mai für eine kleine Gruppe von Klägern – darunter zwei Importunternehmen und 24 Bundesstaaten – für unrechtmäßig erklärt hatte. Die drei Richter des Federal Circuit argumentierten, die Berufung der Regierung habe Aussicht auf Erfolg, weil die Zölle auf Basis von Sektion 122 des Handelsgesetzes von 1974 rechtmäßig sein könnten. Präzedenzwirkung hat die Entscheidung noch nicht, sie verschafft der Administration aber Zeit – und signalisiert richterliche Skepsis gegenüber der Argumentation der Kläger.
Aus Washingtoner Perspektive stellt der Richterspruch eine Atempause da für eine Handelspolitik, die seit Beginn der zweiten Amtszeit Trumps zum Symbol nationaler Wirtschaftsinteressen stilisiert wurde. Die temporären 10-Prozent-Zölle waren im Februar eingeführt worden, nachdem der Supreme Court die zuvor geltenden, weit höheren Abgaben großteils gekippt hatte. Europäische Handelsdiplomaten blicken mit Sorge auf die Entwicklung, denn eine endgültige Bestätigung der Zölle würde deutsche und europäische Exporteure empfindlich treffen. Gerade die exportorientierte Industrie in Deutschland und der Schweiz ist auf verlässliche Regeln im transatlantischen Handel angewiesen.
Parallel dazu erleidet die Administration jedoch teils schwere juristische Niederlagen in anderen Feldern. So erklärte ein Bundesrichter die von Trump 2025 verfügte Gebühr von 100.000 Dollar für Visa des Typs H-1B für unzulässig, weil das Weiße Haus nicht ohne Zustimmung des Kongresses Einwanderungsgesetze ändern dürfe. Von der Regelung waren hochqualifizierte Fachkräfte betroffen, die vor allem bei Technologieunternehmen wie Meta, Apple und Microsoft beschäftigt sind – ein Standortfaktor, den auch deutsche Tech-Firmen in den USA nutzen. Trump kündigte Berufung an.
Ebenfalls auf Widerstand stößt eine jüngst unterzeichnete Gesetzesinitiative, die fast 70 Milliarden Dollar zusätzlich für die Migrationsbehörden bereitstellt. Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom warf Trump vor, mit dem Budget gezielt Migranten zu kriminalisieren – ein Vorwurf, der die gesellschaftlichen Bruchlinien in den USA vertieft. Beobachter sehen in den drei miteinander verwobenen Rechtsstreitigkeiten einen konsequenten Test für die Grenzen präsidentieller Exekutivmacht. Während die Zölle vorerst Bestand haben, deuten die Rückschläge bei Visa und Immigrationsbudget auf eine Korrektur durch die Judikative hin. Für den transatlantischen Partner bleibt die Rechtsunsicherheit ein Hemmnis – der Ausgang wird nicht nur Handelsströme, sondern auch das Investitionsklima prägen.
| Lateinamerikanische Presse | −0.50 | critical |
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| Atlantische / angloamerikanische Presse | 0.00 | neutral |
Die Entscheidung des US-Berufungsgerichts hält den globalen Zoll von 10 Prozent aufrecht und vertieft die Unsicherheit für lateinamerikanische Exporteure. Brasilien drohen zusätzliche Zölle, wobei die USA den brasilianischen Protektionismus als Rechtfertigung anführen, möglicherweise mit einer Erhöhung um bis zu 37,5 Prozent. Als Reaktion beschleunigt die Region pragmatisch die Handelsdiversifizierung in Richtung China und Europäische Union.
Das Bundesberufungsgericht hat der Trump-Administration erlaubt, den globalen Zoll von 10 Prozent während des Berufungsverfahrens weiter zu erheben. Das Gericht deutete an, dass die Rechtfertigung der Regierung wahrscheinlich gültig ist, und hob ein früheres Urteil des Handelsgerichts auf. Der Zoll bleibt bis zur endgültigen Entscheidung in Kraft.
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