
Genetische Ahnenforschung entlarvt zwei Jahrzehnte alte Gewaltverbrechen in den USA
In den Vereinigten Staaten haben Ermittler mit Hilfe der forensischen genetischen Genealogie einen Durchbruch in zwei lange ungelösten Gewaltverbrechen erzielt. Die Staatsanwaltschaft des Plymouth County in Massachusetts gab bekannt, dass ein und derselbe Täter für den Mord an der 28-jährigen Cherie Bishop im Jahr 1991 sowie für eine Vergewaltigung zwei Jahre später in Brockton verantwortlich sei. Die DNA-Spuren, die an beiden Tatorten gesichert wurden, waren zwar seit Jahrzehnten in der landesweiten Datenbank CODIS gespeichert, aber erst der Abgleich mit öffentlichen Ahnenforschungsdatenbanken führte zur Identifizierung des mutmaßlichen Täters. Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden markiert dieser Fall einen weiteren Triumph einer Methode, die bereits in zahlreichen Cold Cases alte Wunden geheilt hat, indem sie den Hinterbliebenen endlich Gewissheit verschafft.
Parallel dazu gelang einem DNA-Team des Ramapo College in New Jersey die Identifizierung eines Mordopfers, dessen Überreste bereits 1979 in einem flachen Grab in Quinton Township entdeckt worden waren. Der Mann, der einen Schuss in den Kopf erlitten hatte und damals für einen Jugendlichen oder jungen Erwachsenen gehalten wurde, konnte nun als Robert Dean Irelan aus Pleasantville identifiziert werden, der sich häufig in Atlantic City aufgehalten hatte. Die Ermittler der New Jersey State Police hoffen nun, mit Hilfe der neu gewonnenen Identität auch Hinweise auf den Täter zu erhalten. Beide Fälle verdeutlichen, wie die Verknüpfung von forensischer Genetik mit genealogischen Datenbanken selbst nach Jahrzehnten noch justiziable Ergebnisse liefern kann.
Diese Entwicklung hat auch jenseits des Atlantiks Beobachter auf den Plan gerufen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird die Anwendung der sogenannten investigativen genetischen Genealogie bisher zurückhaltend diskutiert. Während US-amerikanische Behörden vergleichsweise großzügig auf kommerzielle DNA-Datenbanken zugreifen können, stoßen solche Verfahren in Europa auf strenge datenschutzrechtliche Schranken. Die deutschen Landesdatenschutzbeauftragten haben wiederholt betont, dass eine massenhafte Suche nach Verwandten in privaten Ahnenportalen ohne gesetzliche Grundlage nicht zulässig sei. Gleichzeitig wächst der Druck aus Polizeikreisen, die sich von dieser Technik ähnliche Erfolge wie in den USA versprechen, vor allem bei ungeklärten Tötungsdelikten.
Blickt man nach vorn, zeichnet sich ab, dass die forensische Genetik die Strafverfolgung nachhaltig verändern wird. Die Methode hat sich als so präzise erwiesen, dass sie nicht nur Täter überführt, sondern auch Opfer identifiziert, deren Namen die Zeit ausgelöscht hatte. Doch die rechtlichen und ethischen Fragen werden in Europa noch intensiver verhandelt werden müssen. Die Fälle aus Massachusetts und New Jersey könnten dabei als Katalysator wirken: Sie zeigen, was technisch möglich ist – und fordern die Gesetzgeber in Berlin, Wien und Bern heraus, über den Spagat zwischen Sicherheit und informationeller Selbstbestimmung neu zu befinden.
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