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Justiz & RechtMittwoch, 10. Juni 2026

Trump-Regierung gibt auf: „Anti-Waffengebrauch“-Fonds vor Gericht für tot erklärt

Die US-Justizbehörde hat in zwei Verfahren vor Bundesgerichten erklärt, dass der umstrittene „Anti-Waffengebrauch“-Fonds in Höhe von fast 1,8 Milliarden Dollar nicht weiterverfolgt werde. In Washington wies Richter Richard Leon am Mittwoch einen Eilantrag der Bürgerrechtsorganisation CREW auf eine einstweilige Verfügung gegen den Fonds ab, da die Regierung glaubhaft versichert habe, das Vorhaben sei aufgegeben. Leon warnte das Justizministerium jedoch, das Gericht nicht zu täuschen: „Spielen Sie nicht das tote Tier mit diesem Gericht.“ Der Fonds war von Präsident Donald Trump als Entschädigung für Personen angekündigt worden, die behaupten, von der Justiz politisch verfolgt worden zu sein. Kritiker bezeichnen ihn als „Schattenkasse“.

Parallel dazu soll am Freitag in Virginia eine Anhörung vor Richterin Leonie Brinkema stattfinden, die den Start des Fonds bereits vorläufig blockiert hatte. Die Justizbehörde hat zugesagt, sich an diese Anordnung zu halten. Aus Washingtoner Sicht ist die Kehrtwende bemerkenswert: Noch vor wenigen Wochen hatte das Ministerium den Fonds als zentrales Instrument zur Bekämpfung politischer Instrumentalisierung der Justiz verteidigt. Nun erklärte der amtierende Generalstaatsanwalt Todd Blanche öffentlich, das Vorhaben sei tot.

Die juristische Auseinandersetzung ist damit jedoch nicht beendet. Beobachter in New York weisen darauf hin, dass die Klagen gegen den Fonds fortgeführt werden, solange keine formelle Rücknahme erfolgt ist. Die Regierung könnte den Fonds jederzeit wiederbeleben, falls die politische Konstellation sich ändert. Für europäische Regierungen, insbesondere in Berlin und Wien, ist der Fall ein weiteres Beispiel für die Unberechenbarkeit der Trump-Administration. Sollte der Fonds tatsächlich aufgelegt werden, könnte er als Präzedenzfall für ähnliche Entschädigungsforderungen in anderen Ländern dienen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Justizbehörde ihre Position gesetzlich untermauern kann oder ob die Gerichte eine endgültige Entscheidung erzwingen. Aus Sicht von Juristen in Genf ist der Fall auch völkerrechtlich relevant, da er die Frage aufwirft, inwieweit Staaten finanzielle Mittel zur politischen Einflussnahme einsetzen dürfen. Die Trump-Regierung steht vor der Herausforderung, ihre Glaubwürdigkeit zu wahren, ohne sich in eine rechtliche Sackgasse zu manövrieren.

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Mittwoch, 10. Juni 2026

Trump-Regierung gibt auf: „Anti-Waffengebrauch“-Fonds vor Gericht für tot erklärt

Die US-Justizbehörde hat in zwei Verfahren vor Bundesgerichten erklärt, dass der umstrittene „Anti-Waffengebrauch“-Fonds in Höhe von fast 1,8 Milliarden Dollar nicht weiterverfolgt werde. In Washington wies Richter Richard Leon am Mittwoch einen Eilantrag der Bürgerrechtsorganisation CREW auf eine einstweilige Verfügung gegen den Fonds ab, da die Regierung glaubhaft versichert habe, das Vorhaben sei aufgegeben. Leon warnte das Justizministerium jedoch, das Gericht nicht zu täuschen: „Spielen Sie nicht das tote Tier mit diesem Gericht.“ Der Fonds war von Präsident Donald Trump als Entschädigung für Personen angekündigt worden, die behaupten, von der Justiz politisch verfolgt worden zu sein. Kritiker bezeichnen ihn als „Schattenkasse“.

Parallel dazu soll am Freitag in Virginia eine Anhörung vor Richterin Leonie Brinkema stattfinden, die den Start des Fonds bereits vorläufig blockiert hatte. Die Justizbehörde hat zugesagt, sich an diese Anordnung zu halten. Aus Washingtoner Sicht ist die Kehrtwende bemerkenswert: Noch vor wenigen Wochen hatte das Ministerium den Fonds als zentrales Instrument zur Bekämpfung politischer Instrumentalisierung der Justiz verteidigt. Nun erklärte der amtierende Generalstaatsanwalt Todd Blanche öffentlich, das Vorhaben sei tot.

Die juristische Auseinandersetzung ist damit jedoch nicht beendet. Beobachter in New York weisen darauf hin, dass die Klagen gegen den Fonds fortgeführt werden, solange keine formelle Rücknahme erfolgt ist. Die Regierung könnte den Fonds jederzeit wiederbeleben, falls die politische Konstellation sich ändert. Für europäische Regierungen, insbesondere in Berlin und Wien, ist der Fall ein weiteres Beispiel für die Unberechenbarkeit der Trump-Administration. Sollte der Fonds tatsächlich aufgelegt werden, könnte er als Präzedenzfall für ähnliche Entschädigungsforderungen in anderen Ländern dienen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die Justizbehörde ihre Position gesetzlich untermauern kann oder ob die Gerichte eine endgültige Entscheidung erzwingen. Aus Sicht von Juristen in Genf ist der Fall auch völkerrechtlich relevant, da er die Frage aufwirft, inwieweit Staaten finanzielle Mittel zur politischen Einflussnahme einsetzen dürfen. Die Trump-Regierung steht vor der Herausforderung, ihre Glaubwürdigkeit zu wahren, ohne sich in eine rechtliche Sackgasse zu manövrieren.

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